Bankenpaket nimmt Investoren in Haftung
wf Berlin – Der EU-Bankenpaket zur Stabilisierung des Finanzsektors soll in diesem Jahr mit dem “Risikoreduzierungsgesetz” in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Bundesfinanzministerium in Berlin will mit Verlustpuffern gezielt Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber in die Haftung nehmen. Dies sieht nach Informationen aus dem Bundesfinanzministerium der Referentenentwurf vor, der nun fertiggestellt wurde.Das Ministerium zieht dort eine zentrale Lehre aus der gescheiterten Abwicklung maroder Banken in anderen EU-Ländern: Das bail-in-fähige Fremdkapital soll nicht in die Depots von Kleinanlegern gelangen, die im Krisenfall ihr Vermögen verlieren würden. Dafür nutzt das Ministerium ein Wahlrecht der EU-Richtlinie: Der Entwurf sieht eine Mindeststückelung von 50 000 Euro für diese Wertpapiere vor. Für Kleinanleger sind diese Risikopapiere damit ungeeignet, ohne dass eine Verbotsnorm geschaffen wird. Gerät eine Bank in Schieflage, soll dieses Fremdkapital nach dem EU-Abwicklungsregime abgeschrieben oder in Eigenkapital gewandelt werden, um vom Steuerzahler finanzierte Hilfen zu vermeiden. Namentlich in Italien waren diese Papiere an Kleinanleger verkauft worden und hatten die Abwicklung der Institute behindert. Zu viele Kleinanleger hätten Geld verloren.Zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors wird mit der Novelle für große Banken ein Verlustpuffer von 8 % der Bilanzsumme verankert. Neu ist auch eine verbindliche Verschuldungsquote von 3 % der Bilanzsumme gegen die unselige Mischung aus zu hoher Verschuldung und zu kurzfristiger Refinanzierung. Für die größten globalen Banken liegt die Mindestquote bei 3,5 bis 4 %. Die neue Anforderung an die Liquidität mit der Net Stable Funding Ratio verlangt von den Banken eine längerfristig gestaltete Refinanzierung. Bei den makroprudenziellen Instrumenten wurden die Kapitalpuffer überarbeitet, um Überschneidungen zu vermeiden. Proportionalität im Visier Den nationalen Spielraum in der EU-Richtlinie nutzt das Ministerium voll aus, um die Proportionalität kleiner und mittlerer Banken bei den Regulierungsauflagen zu wahren. Alle Institute mit einer Bilanzsumme von weniger als 5 Mrd. Euro profitieren von den Erleichterungen. Die EU-Schwelle liegt bei 1,5 Mrd. Euro, kann aber national in einem gewissen Umfang aufgestockt werden. Erleichtert werden dadurch die Offenlegungspflichten, der Verwaltungsaufwand für Meldepflichten, die in geringerer Frequenz und Detailtiefe erforderlich sind. Die europäische Bankenaufsicht EBA ist gehalten, Vorschläge zur Reduzierung der Meldekosten um 20 % zu machen. Volkswirtschaftlich sinnvolle Aktivitäten werden unterstützt: durch die Stärkung der ermäßigten Eigenkapitalunterlegung für Kredite an kleine und mittlere Firmen sowie die bevorzugte Behandlung von Förderbanken und -darlehen, staatlich geförderter Exportfinanzierung sowie Bausparguthaben.Schließlich sieht der Entwurf vor, die Förderbanken der Länder und die Landwirtschaftliche Rentenbank mit dem Förderinstitut des Bundes, der KfW, gleichzustellen und der nationalen Aufsicht zu unterwerfen. Dies entspricht dem Willen der Förderbanken, die risikoarmes Kreditgeschäft betreiben und sich unter der europäischen Aufsicht fehl am Platz fühlen.