Bankenregulator EBA erkennt Uralt-Anleihe von BNP Paribas nicht an
EBA stuft Anleihe von BNP Paribas nicht als Ergänzungskapital ein
jsc Frankfurt
Die französische Großbank BNP Paribas darf eine uralte Anleihe in dreistelliger Millionenhöhe nach Auffassung der European Banking Authority (EBA) nicht als Ergänzungskapital anrechnen: Das Finanzinstrument aus dem Jahr 1986, das damals von dem Vorläuferinstitut Banque Nationale de Paris (BNP) begeben wurde und 500 Mill. Dollar schwer war, befindet sich heute noch immer mit einem Volumen von 274 Mill. Dollar im Umlauf.
BNP Paribas rechnet das nachrangige Schuldinstrument als Ergänzungskapital (Tier 2) an, das in die Gesamtkapitalquote einfließt, nicht aber in die Kernkapitalquote (Tier 1). Nach Einschätzung der EBA widersprechen einige Detailvereinbarungen der EU-Kapitalrichtlinie CRR, wie der EU-Regulator am Donnerstag in einem offenen Brief ausführte. Die EBA wendet sich darin an die Kanzlei Quinn Emanuel, die betroffene Anleihegläubiger vertritt.
Ergänzungskapital muss im Falle einer Insolvenz oder Liquidierung einer Bank bereitstehen. Die Klauseln dürfen dabei die Bank nicht aus anderen Gründen in die Pflicht nehmen, eine Anleihe zu kündigen oder zurückzukaufen, wie die EBA ausführt. Die alte Anleihe von BNP Paribas sieht aber eine Rücknahme vor, sofern bestimmte steuerliche Voraussetzungen für eine Zinszahlung nicht erfüllt sind. Auch stuft die EBA das Instrument als komplex ein, was den Prinzipien einer guten Praxis widerspreche.
Für die BNP Paribas fällt das einzelne Finanzinstrument aber kaum ins Gewicht. Das Gesamtkapital des Konzerns betrug Ende September 124,5 Mrd. Euro. Die Gesamtkapitalquote beträgt 17,8%.