Greensill-Pleite

Bankenverband zahlt 2,7 Mrd. Euro Entschädigungen

Knapp fünf Wochen nach dem über die Greensill Bank verhängten Zahlungsmoratorium und drei Wochen nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Finanzaufsicht steht die Kompensation der Einleger nach Angaben des Bundesverbands deutscher...

Bankenverband zahlt 2,7 Mrd. Euro Entschädigungen

bn Frankfurt

Knapp fünf Wochen nach dem über die Greensill Bank verhängten Zahlungsmoratorium und drei Wochen nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Finanzaufsicht steht die Kompensation der Einleger nach Angaben des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) „kurz vor dem Abschluss“. Wie der Verband mitteilt, haben in den zurückliegenden Tagen gut 20500 Einleger rund 2,7 Mrd. Euro erhalten. Auf die für den gesetzlichen Einlagenschutz zuständige Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) entfielen dabei rund 1,1 Mrd. Euro, die übrigen 1,6 Mrd. auf den Einlagensicherungsfonds des BdB, dem die freiwilligen Leistungen des Schutzschirms obliegen. „Nur bei wenigen Kunden steht eine Entschädigung noch aus“, teilt der Verband mit. In diesen Fällen seien insbesondere Kontoinformationen oder Un­terlagen bislang noch nicht oder nicht vollständig eingereicht worden. Einem Sprecher zufolge handelt es sich dabei um rund 1500 Einleger und um ein Einlagenvolumen von rund 300 Mill. Euro.

Das Kapitel Greensill Bank dürfte für den Verband damit aber noch lange nicht abgeschlossen sein. Zum einen droht ein Rechtsstreit zwischen dem Bankenverband und der Hypo Real Estate Holding, und zum anderen hat sich der BdB eine grundsätzliche Überprüfung seiner Einlagensicherung vorgenommen.

Bank oder nicht Bank?

So pocht die heutige Holding, die aus der in der Finanzkrise gescheiterten Hypo Real Estate hervorgegangen war, auf Entschädigung für ihre Einlagen. Die verstaatlichte GmbH aus München reizt mit einem Volumen von 75 Mill. Euro die Sicherungsgrenze der freiwilligen Einlagensicherung von 74,964 Mill. Euro aus. Der Haken: Der BdB will nicht zahlen. Er stuft die Holding als Finanzinstitut gemäß EU-Eigenkapitalverordnung ein. Deren Depositen sind laut Statut des Einlagensicherungsfonds vom privaten Einlagenschutz nicht erfasst. Nach Informationen der Börsen-Zeitung hatte schon die Greensill Bank die Einlage der HRE Holding von vorneherein als von einem Finanzinstitut stammend und damit als nicht erstattungsfähig eingestuft – eine Sichtweise, der sich der BdB anschließt.

Die HRE dagegen versteht sich seit Abspaltung der Deutschen Pfandbriefbank 2015 als Vermögensverwalter. Und „eine vermögensverwaltende Gesellschaft, die Finanzinstrumente ausschließlich zu Zwecken der Anlage eigenen Vermögens erwirbt, veräußert oder hält“, ist im Statut des Einlagensicherungsfonds ausdrücklich nicht als Bank definiert. Tatsächlich verfügt die HRE Holding nicht einmal über eine Lizenz als Finanzinstitut. Der BdB will sich auf Nachfrage zu einzelnen Einlegern nicht äußern.

Mathias Hanten, Partner bei Deloitte Legal, räumt der HRE Holding für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung dennoch nicht allzu große Chancen auf Entschädigung ein, zumindest dann nicht, wenn die zuständigen Gerichte der Argumentation folgen sollten, mit der das Landgericht Berlin 2010 nach dem Kollaps von Lehman Brothers Ansprüche gegen den Einlagensicherungsfonds abgewiesen hatte, und zwar mit Verweis auf dessen Statut. Das legt in seiner heutigen Fassung in Paragraf 6, Absatz 19 lapidar fest: „Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.“

Nach Abschluss der Einlegerentschädigung steht für den BdB zudem eine gründliche Überprüfung des Sicherungsmechanismus der privaten Banken auf der Agenda. Im Interview der Börsen-Zeitung hat Co-Hauptgeschäftsführer Christian Ossig vor wenigen Tagen bereits deutlich gemacht, wohin dabei die Reise gehen dürfte. So nannte er angesichts der Greensill-Pleite die Frage, „wie wir die Prüfung einer Bank besser aufstellen und wie wir unser Risikomanagement schlagkräftiger machen können“. Dabei gehe es vor allem auch um Digitalisierung und Schnelligkeit sowie um Instrumente und Handlungsmöglichkeiten des Prüfungsverbands.

Auch zeichnet sich bereits ab, dass der Verband den Kreis der von ihr geschützten Einleger nochmals einschränken dürfte, nachdem er 2017 bereits Kommunen ausgenommen hatte. Oberstes Ziel sei der Schutz der Sparerinnen und Sparer, daran werde eine mögliche Reform nichts ändern, erklärte Ossig. Doch er stellte zugleich klar: „Unabhängig davon darf man aber natürlich fragen, ob die Ersparnisse einer Familie beispielsweise mit dem Liquiditätsmanagement eines öffentlich-rechtlichen Senders vergleichbar sind. Da ist meine Sicht der Dinge: Das sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel.“