Barrieren sollen fallen
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Um Menschen mit Beeinträchtigungen die Teilhabe am Arbeitsplatz und im gesellschaftlichen Leben zu erleichtern, hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Bezogen auf das Finanzwesen bedeutet es, dass Barrieren beim Zugang zu Informationen, via digitale Kanäle vertriebener Services und Produkte oder zu Bankautomaten beseitigt werden müssen. Grundsätzlich muss dies ab dem 28. Juni 2025 gewährleistet sein, für Geldautomaten gelten jedoch längere Fristen. Ein Antrag der Grünen, die Maßgaben zur Beseitigung von Hürden von der digitalen Sphäre auch auf bauliche Anpassungen auszuweiten, fand keine Mehrheit.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hatte in ihrer Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf angeregt, den Anwendungsbereich zu begrenzen, da sie andernfalls Denkmalschutzvorgaben und möglicherweise anderweitiges Recht wie Landesbauordnungen tangiert sehen würde. „Aus diesen Gründen sollten weiterhin keine Anforderungen an das bauliche Umfeld formuliert werden“, hieß es.