Basel prüft Großkredite
wbr Frankfurt
Der Basler Ausschuss hat nach einer coronabedingten zweijährigen Pause wieder die Großkredite der Banken in der EU geprüft. Das Gremium stellte fest, dass die Europäische Union die globalen Standards der Net Stable Funding Ratio (NSFR) und die Rahmenregelung für Großkredite weitgehend einhält. Die Analyse ist Teil der Bewertung der internationalen regulatorischen Kohärenz.
Ein Großkredit ist nach der EU-Verordnung (CRR) zu melden, wenn bei einer Bank die Risikoposition gegenüber Kunden oder Kundengruppen 10% der anrechenbaren Eigenmittel des Instituts erreicht. Eine Obergrenze liegt bei 25%. Falls diese Pflichten verletzt werden, schreitet die Aufsicht ein. Beispielsweise erließ die EZB 2021 gegen zwei Institute Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Großkreditobergrenzen. Die auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten verhängten Verwaltungsmaßnahmen betrugen laut EZB 21,5 Mill. Euro.
Zusätzlich zur EU-Regulierung gibt es in Deutschland im KWG Vorschriften für Millionenkredite, die zuletzt im Zusammenhang mit dem Meldewesen thematisiert wurden. Bislang besteht eine Verpflichtung, diese Kredite an die Bundesbank zu melden. Dies könnte entfallen, wenn die Datenbank der EZB für Einzelkredite diese Informationen ebenfalls liefert. Das Kreditwesengesetz verlangt von Banken in Deutschland, die Bundesbank vierteljährlich über Kredite zu benachrichtigen, deren Volumen 1 Mill. Euro überschreitet.