Basel rückt Differenzen in Risikomodellen zu Leibe

Aufseher schlagen neue Regeln fürs Handelsbuch vor

Basel rückt Differenzen in Risikomodellen zu Leibe

bn Frankfurt – Die Berechnung des Eigenkapitalbedarfs im Handelsbuch von Banken wird stärker vereinheitlicht. Dies sieht ein am Donnerstag publiziertes Konsultationspapier des Baseler Ausschusses der Bankenaufseher vor.So sollen Institute, die ihre Risikoaktiva und damit ihren Eigenkapitalbedarf mit Hilfe interner Modelle berechnen, in Zukunft parallel eine Kalkulation nach dem Standardansatz veröffentlichen. Dies möge als Formalie erscheinen, kommentiert Patrick Fell, Financial Services Director beim Wirtschaftsprüfer PwC. “Wir vermuten aber, dass Regulierer, und vielleicht wichtiger noch der breite Markt, Banken zunehmend in Frage stellen werden, wenn das Modell ein niedrigeres Risiko anzeigt als der Standardansatz.” Ungeachtet der Beteuerungen von Banken, dass ihre Modelle Risiken verlässlicher schätzten und der Standardansatz ungenau sei, dürften einige Institute es in der Öffentlichkeit schwer haben.Die Berechnung des Eigenkapitalbedarfs anhand interner Modelle ist im Zuge der Staatsschuldenkrise wegen fehlender Transparenz in die Kritik geraten. Im Mai hatten die Bankenaufseher erste Vorschläge für eine fundamentale Überarbeitung des Handelsbuchs präsentiert.Der zweiten Fassung der Vorschläge zufolge ist zudem ein revidierter Standardansatz geplant, der “hinreichend risikosensibel” ist, um als Rückfalloption für interne Modelle zu dienen, ferner eine andere Abgrenzung zwischen Handels- und Bankenbuch, um Anreize zur Aufsichtsarbitrage zu vermindern. Der Ausschuss regt auch eine Verschiebung der Risikomessung an, weg vom Konzept des Value-at-Risk, hin zum erwarteten Verlust, um Restrisiken besser gerecht zu werden, sowie die Berücksichtigung des Risikos einer Marktilliquidität.Überdies strebt der Ausschuss einen rigideren Prozess für die Genehmigung interner Modelle an sowie eine engere Angleichung zwischen dem Handels- und dem Bankenbuch in der regulatorischen Behandlung von Kreditrisiken. Die Kommentarfrist läuft bis Ende Januar.