Finanzmarktregulierung

Baseler Marktrisikoregeln werden um ein Jahr verschoben

EU-Kommissarin Mairead McGuinness will nicht generell am Starttermin für Basel III final rütteln. Aber die Marktrisiko-Vorgaben werden verschoben.

Baseler Marktrisikoregeln werden um ein Jahr verschoben

Baseler Regeln für Marktrisiken kommen erst Anfang 2026

EU-Kommissarin McGuinness schafft Klarheit für Banken

fed Frankfurt

Nun ist es offiziell: Die EU-Kommission wird zwar am Termin für die Umsetzung des Basel-III-final-Regimes für die Kapital- und Liquiditätsanforderungen an Banken grundsätzlich festhalten, nämlich am 1. Januar 2025. Das Inkrafttreten einiger spezifischer Vorgaben in Bezug auf das Marktrisiko, der sogenannte Fundamental Review of the Trading Book, wird aber in der Europäischen Union um ein Jahr auf den 1. Januar 2026 verschoben. Das kündigte die für Finanzdienstleistungen zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness am Dienstag auf einer Konferenz der Europäischen Zentralbank in Frankfurt an. Die Verschiebung soll durch einen delegierten Rechtsakt festgeschrieben werden, was mindestens drei Monate Zeit beanspruchen werde. Durch ihre Ansage wolle McGuinness jedoch bereits jetzt Planungssicherheit für Banken schaffen.

Die Irin begründete die Entscheidung der EU-Kommission für eine Verschiebung mit dem Hinweis darauf, dass Basel III final in den Vereinigten Staaten erst im Januar 2026 in nationales Recht umgesetzt werde – „frühestens“. „Da wird es einen Verzug geben“, sagte McGuinness, die unterstrich, dass die EU-Kommission die Entwicklungen in anderen Jurisdiktionen genau auf dem Schirm habe. Damit europäische Marktteilnehmer im Wettbewerb mit ihren US-Konkurrenten nicht benachteiligt werden, habe sich die EU-Behörde zu dem Schritt entschlossen. Sie tue das in der Hoffnung, dass sich das Inkrafttreten der finalen Basel-III-Vorgaben in den USA nicht weiter verzögere. Nachdem sich die Verschiebung in den vergangenen Tagen bereits angedeutet hatte, hatten Banker das Vorgehen der EU-Kommission begrüßt. Denn gerade im aktiven Wertpapiergeschäft hätte ein Inkrafttreten der Marktrisikoregeln in der Europäischen Union stark beeinträchtigt, weil in diesem Feld der Wettbewerb mit US-Finanzkonzernen sehr unmittelbar sei.

McGuinness unterstrich, dass sie sich in den verbleibenden Monaten ihrer Amtszeit noch einiges vorgenommen habe. „Ich bin voller Energie, gerade weil die Zeit nicht mehr lang ist.“ So bestätigte sie Vorarbeiten zur Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts. Im Herbst werde eine öffentliche Konsultation gestartet. Auch stellte sie in Aussicht, dass die Idee eines paneuropäischen Versicherungsprodukts weiter vorangetrieben werden soll. Die EU-Kommission habe aus früheren Erfahrungen mit dem Pan European Pension Product PEPP gelernt, denn dessen Attraktivität habe unter unterschiedlicher nationaler steuerlicher Behandlung und dem Verzicht auf steuerliche Anreize gelitten.

Enttäuscht beim Dossier CMDI

In Bezugnahme auf die Bankenunion zeigte sich McGuinness enttäuscht darüber, dass sich der Rat mit seinem gemeinsamen Standpunkt zu dem – vor allem in Deutschland wegen der potenziellen Bedrohung der Institutssicherung heftig umstrittenen – Rechtsrahmen für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI) von der Vorlage der EU-Kommission entferne. Andererseits zeigte sie sich erfreut, dass ins Thema EU-Einlagensicherung (Edis) erstmals seit Jahren wieder Bewegung komme.

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