Bausparkasse erleidet weitere Schlappe
Im Streit um die Kündigung gut verzinster Bausparverträge hat die Bausparkasse Wüstenrot abermals vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verloren (Az.: 9 U 230/15). In dem aktuellen Fall hatte die Klägerin 1999 zwei Bausparverträge abgeschlossen, die im Juli 2001 zuteilungsreif gewesen wären. Sie nahm aber kein Darlehen auf, sondern profitierte weiter von 2,5 % Zinsen – plus Bonuszins. Im Januar 2015 kündigte die Bausparkasse die Verträge. Die Bausparkasse könne sich nicht auf eine Vorschrift berufen, die Darlehensnehmern nach zehn Jahren ein Kündigungsrecht einräumt, so das Gericht. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen.dpa-afx