Bausparkasse zahlt Gebühren zurück
spe Stuttgart
Bausparkassen dürfen ihren Kunden keine pauschalen Bearbeitungsgebühren auferlegen. Wie der Bundesgerichtshof mitteilte, hat die beklagte Debeka Bausparkasse ihren Antrag auf Revision eines Urteils des Landgerichts (LG) Koblenz zurückgezogen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Wie ein Debeka-Sprecher sagte, hätten die Signale in der Rechtsprechung zum Thema Bankenentgelte die Debeka bewogen, die Revision zurückzunehmen – auch wenn Bausparkassen nicht per se mit Kreditinstituten zu vergleichen seien. Die Debeka werde die Servicepauschale nicht mehr erheben. Die Pauschalen der vergangenen drei Jahre würden den Kunden auf Anfrage erstattet. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind für uns spürbar, aber tragbar“, sagte der Sprecher.