GASTBEITRAG

Bei CFD-Tradern nach Erfahrung differenzieren

Börsen-Zeitung, 16.3.2017 Der Schutz von Privatanlegern ist ein zentrales Ziel, dem sich neben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch der CFD-Verband in Deutschland verschrieben hat. Die Regulierungsbehörde prüft derzeit...

Bei CFD-Tradern nach Erfahrung differenzieren

Der Schutz von Privatanlegern ist ein zentrales Ziel, dem sich neben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch der CFD-Verband in Deutschland verschrieben hat. Die Regulierungsbehörde prüft derzeit Beschränkungen von Contracts for Difference (CFDs) mit Nachschusspflicht für Privatanleger in Deutschland. Der CFD-Verband empfiehlt eine Differenzierung nach Erfahrungsgrad der Kunden.Von den deutschlandweit rund 250 000 aktiven Anlegern, die mehr als zehn Geschäfte pro Quartal tätigen (Trader), handeln rund 50 000 mit CFDs. Diese Trader, welche klar verstehen, wie derlei Anlageprodukte funktionieren, sollen aus Sicht des CFD-Verbands auch in Zukunft selbst entscheiden dürfen, mit welchem Risiko sie ihr Geld einsetzen.CFD-Trader sind risikoorientierte Anleger. Eine aktuelle Umfrage des deutschen CFD-Verbands zeigt, dass neun von zehn Kunden der im Verband organisierten Mitgliedsunternehmen sich täglich mit ihrer Geldanlage befassen und die Risiken ihrer Trades einschätzen können. Der Verband empfiehlt daher, Tradern mit höherer Risikoneigung den Zugang zu Produkten mit Nachschusspflicht weiterhin zu ermöglichen, während weniger erfahrene Kunden von einer Nachschusspflicht ausgenommen werden könnten.Viele Verbandsmitglieder bieten derlei Risikobegrenzungsmodelle bereits an. Eine Ausweitung auf den gesamten Markt würden sowohl die BaFin als auch der Verband begrüßen. Dies würde dem Ziel eines besseren Anlegerschutzes weiteren Auftrieb verleihen. Eine gezielte Aufklärung, z. B. über eine Selbstverpflichtung der Anbieter, kann ebenfalls mögliche negative Einflüsse auf unerfahrenere Privatkunden verhindern.Alternativ können auch Vertrieb und Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatanleger unterbunden werden, wenn deren CFD-Konto ein Mindestguthaben unterschreitet. Dies sollte einem Betrag entsprechen, der den Belangen des Anlegerschutzes in vollem Umfang gerecht wird. Es ist aber auch wichtig, das Thema Nachschusspflicht in der gegenwärtigen Debatte etwas zu relativieren. Von 71 Millionen CFD-Trades im Jahr 2015 kam es lediglich bei etwa 3 000 zu einer Nachschusspflicht. Diese lag in der Regel bei weniger als 100 Euro. Da sich CFDs an risikobewusste Trader richten, die Erfahrung mit Wertpapieren mitbringen, sind die Kontensalden nur in äußerst seltenen Fällen negativ.Der CFD-Verband schlägt zudem weitere Schutzmaßnahmen für Privatanleger vor. Der deutsche CFD-Markt setzt sich derzeit aus rund 40 Anbietern zusammen. 13 von ihnen sind im deutschen CFD-Verband, der sich für Transparenz, Fairness und Integrität einsetzt, organisiert und repräsentieren gemeinsam rund 80 % des Gesamtmarktes. Weitere sechs Anbieter sind nicht im Verband organisiert, werden jedoch von der BaFin lizenziert beziehungsweise reguliert. Parallel agieren aber auch rund 20 weitere Anbieter in Deutschland, welche nicht von der BaFin, sondern durch andere, internationale Aufsichtsbehörden mit niedrigeren regulatorischen Standards oder gar nicht beaufsichtigt werden. Bessere KontrolleEine bessere Kontrolle dieser Anbieter, welche häufig mit irreführenden Werbeversprechen insbesondere unerfahrenere Trader locken, ist unabdingbar. Sollten diese Anbieter gegen die hiesigen gesetzlichen Rahmenwerke verstoßen, sollte auch ein Ausschluss vom deutschen Markt erwogen werden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird durch eine im vergangenen Sommer veröffentlichte Warnung der European Securities and Markets Authority (ESMA) untermauert: Die dort genannten Reklamationen bezogen sich fast ausschließlich auf nicht regulierte oder illegale Broker. Ein Schwerpunkt der Verbraucherschutzarbeit sollte daher auf Marktzugangskriterien sowie auf die Themen Marketing und Vertrieb von CFD-Produkten in Deutschland gelegt werden.Das Handelsvolumen von CFDs belief sich im letzten Jahr auf rund 1,8 Bill. Euro: Differenzkontrakte bleiben ein beliebtes und nachgefragtes Finanzprodukt für Privatanleger. Die weitere Stärkung des Anlegerschutzes ist daher ein zentrales Ziel der im CFD-Verband organisierten Unternehmen. Dabei sollte die Regulierung jedoch nicht zu einer Einschränkung der Marktpluralität führen, sondern diese explizit stärken. Mögliche Maßnahmen der BaFin setzen dabei den Rahmen, in dem sich CFD-Anbieter und Trader gemeinsam zukünftig bewegen. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland ist es sicher dienlich, wenn Anlegern vielfache Wahlmöglichkeiten für ihre Anlagen zur Verfügung stehen. Dabei sollten sie auch selbst entscheiden dürfen, ob sie trotz möglicher Risiken ein Finanzprodukt nutzen oder nicht. Der CFD-Verband und auch die BaFin können dabei gemeinsam objektiv und ausreichend informieren, um den mündigen Anleger als Teil des Finanzmarktes zu erhalten und langfristig bei der Wahl möglicher Investments zu unterstützen.—-Rafael Alexander Neustadt, Geschäftsführer CFD-Verband