Cum-ex

Berger-Einlassung reicht Richter nicht

Dem Bonner Landgericht geht das Geständnis von Hanno Berger nicht weit genug. Der Vorsitzender Richter mahnte den Ex-Steueranwalt, nicht immer nur hinterherzulaufen.

Berger-Einlassung reicht Richter nicht

ak Bonn – Der 12. Strafkammer am Landgericht Bonn geht die Einlassung von Hanno Berger im Cum-ex-Prozess noch nicht weit genug. Richter Roland Zickler sagte am Dienstag, er verstehe nicht, warum Berger seine Einlassung so fest an das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) von 2009 knüpfe. Der ehemalige Steueranwalt hatte am Montag in einer aufsehenerregenden Kehrtwende ein Fehlverhalten eingestanden – allerdings erst ab 2009. Von da an hatten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nach einer Vorgabe des Finanzministeriums soge­nannte Berufsträgerbescheinigungen vorzulegen, dass bei Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag alles mit rechten Dingen und ohne Absprachen zugegangen sei.

Belastungszeugen kommen

Das Gericht will demnächst wichtige Zeugen vernehmen, die Berger mutmaßlich stark belasten werden. Dazu zählen ein früherer Banker der Investmentbank Macquarie, der frühere Londoner Investmentbanker Martin S., der als einer der Hauptkonstrukteure der komplexen Cum-ex-Deals gilt und aufgrund seiner umfassenden Aussagen im Frühjahr 2020 im ersten Cum-ex-Strafprozess in Bonn mit einer Bewährungsstrafe davonkam, sowie nicht zuletzt Bergers früherer Kanzleipartner. Auch er hatte als Zeuge im ersten Prozess bereits ausführlich ausgepackt.

Zickler kündigte an, das Gericht werde die Zeugen vor allem auch zu den Cum-ex-Transaktionen vor 2009 befragen. Daraus dürften sich viele Fragen an Berger ergeben, die dieser dann zu beantworten habe. Zickler machte deutlich, dass es wenig hilfreich sei, dann erst eventuell etwas darzulegen, was man schon vorher hätte sagen können. „Manchmal ist es nicht gut, wenn man immer hinterherläuft“, richtete Zickler eine klare Ansage an Berger.

Rückzahlung offen

Die Anklage wirft Berger besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen vor und beziffert den Schaden für den Fiskus auf 278 Mill. Euro. Berger soll zwischen 2007 und 2013 die Bank M.M. Warburg zur Aufnahme von Cum-ex-Transaktionen bewogen haben und maßgeblich daran mitgewirkt haben, die Strukturen für diese Geschäfte zu schaffen.

Diverse Punkte seien darüber hinaus noch offen, ergänzte Zickler. „Zur Frage der Rückzahlung haben Sie sich noch nicht geäußert“, sagte Zickler an Bergers Adresse. Berger soll an den Cum-ex-Geschäften, die ihm zur Last gelegt werden, knapp 14 Mill. Euro verdient haben. Dessen Anwalt stellte dazu noch eine mögliche Stellungnahme in Aussicht.

Berger betonte am Dienstag in einer kurzen Erklärung noch einmal, dass 2009 für ihn eine Zäsur gewesen sei. Nach dem Schreiben aus dem BMF, mit dem den Cum-ex-Geschäften endlich ein Riegel vorgeschoben werden sollte, hätte das Tun eigentlich überdacht werden müssen, doch: „Man hat Bedenken beiseite geschoben und einfach weitergemacht“, betonte Berger am Dienstag noch einmal. Auch das Wort „Missbrauch“ nahm er in den Mund.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.