Hanno Berger scheitert mit Klage am Bundesverfassungsgericht
dpa-afx Karlsruhe
Die Cum-ex-Schlüsselfigur Hanno Berger hat im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Seine Verfassungsbeschwerde gegen die verworfene Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag mit. "Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist."
Lange Freiheitsstrafen
Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von 13,7 Mill. Euro verurteilt. Sein Revisionsantrag scheiterte im Herbst vor dem Bundesgerichtshof (BGH), das Urteil ist rechtskräftig.
Daraufhin legte Berger Verfassungsbeschwerde ein. Er habe eine Verletzung seines Verfahrensgrundrechts auf ein faires Verfahren geltend gemacht, so das Bundesverfassungsgericht, es fehle aber "an einer hinreichenden Darlegung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe".
Auch der Argumentation, sein Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, folgte das Gericht nicht.
Zweites Urteil noch nicht rechtskräftig
Unabhängig vom Bonner Urteil hat das Landgericht Wiesbaden im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten gegen Berger verhängt wegen anderer Cum-ex-Fälle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berger wehrt sich auch dagegen. Sollte auch das Wiesbadener Urteil rechtskräftig werden, können beide Urteile verrechnet werden. Damit drohen Berger maximal 15 Jahre Haft – tatsächlich dürften es aber deutlich weniger werden.
Flucht in die Schweiz
Berger gilt als Wegbereiter dafür, dass die Cum-ex-Deals im großen Stil betrieben wurden. Berger pries die Geschäfte bei Banken und Reichen als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Später floh "Mr. Cum-ex" vor der Justiz in die Schweiz, bis er im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert wurde.
Bei den Steuerdeals wurden Aktien mit und ohne Dividendenansprüche zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstattete der Fiskus Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Lange war unklar, ob Cum-ex-Deals illegal waren. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Der Steuerschaden in Deutschland mit Cum-ex wird auf mindestens 10 Mrd. Euro geschätzt.