Berlin macht Ernst mit Wohnkreditregister
bn Frankfurt – Die Bundesregierung macht Ernst mit ihrem Plan eines separaten Berichtssystems für Wohnimmobilienkredite. Einen ersten Referentenentwurf zur Umsetzung will das Bundesfinanzministerium schon “bald” veröffentlichen, abgeschlossen werden soll das entsprechende Gesetzgebungsverfahren in der laufenden Legislaturperiode. Dies haben Repräsentanten des Bundesfinanzministeriums nach Informationen der Börsen-Zeitung in einem vertraulichen Fachgespräch Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft deutlich gemacht, wie es am Mittwoch unter Sitzungsteilnehmern hieß. Die Berliner Behörde erklärte dazu auf Anfrage: “Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit die Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität. In dem Rahmen stimmen wir uns intensiv mit den beteiligten Institutionen ab.”Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hatte im Juli 2015 “neue Instrumente für die Regulierung der Darlehensvergabe zum Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien” angeregt. Teil dieser Empfehlungen sind neue Befugnisse für die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Vergabe von Immobilienkrediten durch Banken einschränken zu dürfen, wenn dies nötig ist, um damit eine Gefahr für die Finanzstabilität abzuwenden. Auch soll der Gesetzgeber ihnen ermöglichen, die zur Überwachung erforderlichen Daten “bei den gewerblichen Darlehensgebern zu erheben”.Für Deutschlands Kreditwirtschaft ist die geplante Verpflichtung auf ein solches Melderegister schon seit längerem ein rotes Tuch, da die Institute neuerlichen Mehraufwand fürchten. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) hatte vorübergehend die Erfassung von Forderungen an Privatpersonen im Zuge des Aufbaus ihres Analytical Credit Dataset (Anacredit) geplant, dieses nach Protesten vor allem aus der deutschen Kreditwirtschaft jedoch bis auf weiteres auf Darlehen an Unternehmen beschränkt.Im Gespräch zwischen Bundesfinanzministerium und Kreditwirtschaft ging es nach Informationen der Börsen-Zeitung zunächst darum, den Meldeaufwand für die Institute zu ermitteln und zu vergleichen, je nachdem, ob sie der nationalen Aufsicht teilaggregierte Daten für einzelne Portfolien ihrer Immobilienfinanzierungen melden oder aber granulare Daten für jeden ihrer Kredite. In diesem Fall gelten Datenschutzfragen als besonders heikel.—– Bericht Seite 3- Wertberichtigt Seite 6