Bundesfinanzministerium

Berlin reguliert Sekundärmarkt für notleidende Kredite

Mit dem Kreditzweitmarktgesetz will die Bundesregierung für Banken die Möglichkeiten schaffen, notleidende Kredite in einem beaufsichtigten Markt von der Bilanz zu nehmen und zu verkaufen. Der Zeitplan ist sportlich.

Berlin reguliert Sekundärmarkt für notleidende Kredite

Berlin reguliert Sekundärmarkt für notleidende Kredite

Neues Erlaubnisverfahren und Register für Kreditdienstleister – Finanzaufsicht BaFin wacht über die Institute – Umsetzung von EU-Recht

wf Berlin

Der Abbau notleidender Kredite in den Bankbilanzen soll effizienter, transparenter und gesetzlich klar geregelt werden. Dafür will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz sorgen. Der Referentenentwurf des Kreditzweitmärktegesetzes legt Rechte und Pflichten der Kreditdienstleister und -käufer fest, schützt aber auch die Darlehensnehmer. Die Anbieter werden der Finanzaufsicht unterworfen. Dafür erhält die BaFin neue Befugnisse. Der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium setzt die EU-Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer in nationales Recht um. Bis spätestens 29. Dezember 2023 muss dies geschehen. Damit der Zeitplan gut klappt, sollte das Kabinett den Regierungsentwurf noch im August beschließen. Sechs Monate – also bis Mitte 2024 – können die Kreditdienstleister übergangsweise noch nach altem Recht arbeiten.

Die Richtlinie ist Teil des EU-Aktionsplans für den Abbau notleidender Kredite von 2017. Nach der Finanzkrise hatten die hohen Bestände an faulen Krediten in den Bankenbilanzen die wirtschaftliche Erholung verzögert. Der Aktionsplan will einen funktionsfähigen Sekundärmarkt für notleidende Kredite schaffen. Die Banken können durch den Verkauf Bilanzen und Eigenkapital entlasten, um wieder neue Kredite zu vergeben. Zudem können die Darlehensgeber Risiken besser streuen. Ende 2016 hatte sich der Bestand fauler Kredite in Europa auf nahezu 1 Bill. Euro summiert – 6,7% des EU-Bruttoinlandsprodukts und 5,1% der Bankdarlehen. Inzwischen ist die Lage entspannter. Im ersten Quartal 2023 sank die Quote notleidender Kredite im Verhältnis zu den gesamten Krediten bei den EZB-beaufsichtigten Instituten leicht auf 2,24% nach 2,27% im Vorquartal. Dabei blieb der Bestand laut EZB-Statistik mit 339 Mrd. Euro stabil, während das Kreditvolumen leicht auf 15.115 Mrd. Euro stieg. Das Bundesfinanzministerium rechnet allerdings hierzulande mit einer Trendumkehr. Bis dato hatten Staatshilfen vor allem in der Corona-Pandemie Kreditausfälle vielfach abgewendet. Das Ministerium verweist aber darauf, dass erhöhte Kreditausfallraten typische Begleiter in Abschwungphasen seien. Der Krieg in der Ukraine, die hohe Inflation, steigende Energiepreise und Probleme in den Lieferketten belasteten besonders Konsumenten sowie kleine und mittlere Unternehmen.

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Fairer Umgang mit Kreditnehmern

Die deutsche Novelle zielt auf Kredite, die mehr als 90 Tage überfällig sind und gekündigt wurden. Die Anbieter von Kreditdienstleistungen werden künftig einem Erlaubnisverfahren und Meldepflichten unterworfen sowie in einem Register erfasst. Halbjährlich müssen sie die Aufsicht über den aggregierten offenen Betrag der Kreditportfolios informieren sowie über Umfang und Zahl der Kredite. Verbraucherkredite müssen gesondert ausgewiesen werden. Die Unternehmen müssen auch Grundsätze zum Schutz sowie fairen und umsichtigen Umgang mit den Kreditnehmern entwickeln.

Die BaFin erhält neue Befugnisse. Europaweit ist die Aufsicht nach der Richtlinie qualitativ orientiert. Die Kriterien für die Zulassung von Kreditdienstleistern wurden harmonisiert. Die BaFin wacht künftig über Geschäftsorganisation und Risikomanagement. Die Unternehmen müssen solide Regelungen für die Unternehmensführung und die interne Kontrolle haben. Die BaFin prüft auch die fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit von Leitungs- und Verwaltungsorganen. Die zusätzlichen Kosten für die Aufsicht liegen laut Entwurf jährlich bei 2,7 Mill. Euro und werden auf die Kreditdienstleistungsinstitute umgelegt.

Deutschland nutzt Wahlrechte der EU-Richtlinie. So gilt der grenzüberschreitende EU-Pass. Dafür arbeiten die Aufsichtsbehörden in Europa zusammen und tauschen Informationen aus. Nach deutschem Recht unterliegen Kreditdienstleister dem Geldwäschegesetz. Auch dies folgt aus einem Wahlrecht. Schließlich erlaubt der Entwurf den Instituten, Zahlungen von Darlehensnehmern entgegenzunehmen und zu halten.

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