Berlin verkürzt Prozess der Restschuldbefreiung

Kabinett bringt Novelle auf den Weg

Berlin verkürzt Prozess der Restschuldbefreiung

wf Berlin – Das Bundeskabinett hat die Novelle für Insolvenzfälle auf den Weg der Gesetzgebung gebracht, um überschuldeten Unternehmen, Selbständigen und Privatpersonen einen schnelleren Neuanfang zu ermöglichen. Der von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Entwurf verkürzt die Verfahrensdauer zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz. Die Richtlinie muss bis Mitte Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie gibt das schnellere Verfahren vor.”Mit der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre sorgen wir dafür, dass Betroffene schneller wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können”, erklärte Lambrecht in Berlin. “Die Coronakrise hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie schnell und unerwartet man in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann.” Anders die EU-Richtlinie erstreckt sich die deutsche Novelle nicht nur auf unternehmerisch tätige Schuldner, sondern auch auf Verbraucher. Dies empfiehlt die Richtlinie.Neu ist, dass die Schuldner künftig für die Restschuldbefreiung nicht mehr Verbindlichkeiten in einer bestimmten Höhe tilgen müssen. Sie müssen aber weiterhin bestimmten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen – etwa, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich darum bemühen. Darüber hinaus werden die in der sogenannten Wohlverhaltensphase stärker zur Herausgabe von erlangtem Vermögen herangezogen. Neu ist, dass die Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn in der Wohlverhaltensphase unangemessene Verbindlichkeiten begründet werden. Die Fristverkürzung auf drei Jahre soll für alle Insolvenzverfahren gelten, die von Anfang Oktober an beantragt werden. Dies hilft Lambrecht zufolge auch in der Coronakrise. Bei Insolvenzverfahren, die vom 17. Dezember 2019 an beantragt wurden, soll das derzeit sechsjährige Verfahren monatsweise verkürzt werden.