Betrugsschutz bei Schnellkrediten

Börsen-Zeitung, 16.4.2020 tl Frankfurt - Zur Verhinderung von Betrug und zur schnelleren Abwicklung des neuen KfW-Schnellkreditprogramms für kleine und mittlere Unternehmen (Corona-Hilfe) bietet die Schufa den Kreditinstituten ein neues Programm an,...

Betrugsschutz bei Schnellkrediten

tl Frankfurt – Zur Verhinderung von Betrug und zur schnelleren Abwicklung des neuen KfW-Schnellkreditprogramms für kleine und mittlere Unternehmen (Corona-Hilfe) bietet die Schufa den Kreditinstituten ein neues Programm an, die B2B-Förderkreditauskunft. Die Banken und Sparkassen müssen zwar keine klassische Kreditrisikoprüfung mehr durchführen. Für die Kreditvergabe muss der Antragssteller aber einige Voraussetzungen erfüllen. Im Rahmen der B2B-Förderkreditauskunft prüft die Auskunftei nach eigenen Angaben, ob das Unternehmen existiert, es im Insolvenz- oder Schuldnerverzeichnis aufgeführt ist und ob über die gesetzlichen Vertreter Informationen zu betrügerischem Verhalten bekannt sind. Außerdem geht es um Geldwäsche- und Sanktionsverstöße. Das Prüfergebnis werde dem Antragsbearbeiter innerhalb weniger Sekunden als Ampel angezeigt.