Bewährungsstrafen im ersten Cum-ex-Prozess
ak Bonn – Im ersten Strafprozess zu Cum-ex-Geschäften hat das Landgericht Bonn die beiden angeklagten britischen Aktienhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt. Martin S. als einer der zentralen Organisatoren der Aktienkreisgeschäfte, bei denen die Gewinne durch die doppelte Rückerstattung nur einmal gezahlter Kapitalertragsteuer erwirtschaftet wurden, erhielt wegen schwerer Steuerhinterziehung ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Der Ex-Trader Nick D. wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr verurteilt. Bei beiden Angeklagten berücksichtigte das Gericht strafmildernd ihre umfassenden Aussagen. Sie haben dazu beigetragen, dass die Ermittlungsbehörden in der Aufarbeitung des “größten Steuerraubs in der deutschen Geschichte”, wie es Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker nannte, zügiger vorankommen.M.M. Warburg muss 176,6 Mill. Euro zahlen. Das Landgericht machte vom relativ neuen Einziehungsrecht Gebrauch. Der Vertreter der Privatbank hatte vergeblich gegen die Abschöpfung des gesamten Cum-ex-Gewinns plädiert. – Bericht Seite 5