Bewerbungsverfahren für EU-Behörde gegen Geldwäsche läuft an
Bewerbungen für Geldwäscheamt laufen an
EU-Staaten bekommen sechs Wochen Zeit – Viel Konkurrenz für Frankfurt um AMLA – Behörde startet mit Verspätung
Die Bundesregierung will die geplante Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA nach Frankfurt holen – und hat jetzt sechs Wochen Zeit, ihre Bewerbung einzureichen. Eine Entscheidung dürfte sich allerdings auch danach hinziehen, der Start der EU-Behörde wird sich verzögern. Die Gründe liegen in Brüssel.
rec Brüssel
Nach einer monatelangen Hängepartie kommt Bewegung in die Suche nach einem Standort für die EU-Antigeldwäschebehörde AMLA. Auf Geheiß von EU-Staaten und EU-Parlament hat die Europäische Kommission den Bewerbungsprozess offiziell eingeleitet. Das bestätigte ein Kommissionssprecher der Börsen-Zeitung.
Die Bundesregierung und andere interessierte Mitgliedstaaten haben sechs Wochen Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Das geht aus der Ausschreibung hervor, die der Börsen-Zeitung vorliegt. Absehbar ist, dass der angepeilte Start der Behörde kommendes Jahr nicht zu halten sein wird. Vielmehr rechnen Beteiligte mit einer Verzögerung von mindestens einem Jahr.
Die Bundesregierung will die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) nach Frankfurt holen. Die Konkurrenz ist groß: Dem Vernehmen nach ist mit circa zehn Bewerbungen zu rechnen. Darunter sind Metropolen wie Paris, gegen die Frankfurt im Kampf um die Bankenaufsichtsbehörde EBA vor einigen Jahren unterlag. Auch kleinere EU-Staaten wie Litauen (Vilnius) und Irland (Dublin) bekunden Interesse.
Die Verzögerung hat zwei wesentliche Gründe. Der eine ist, dass die Wahl des Standorts lediglich einer von vielen Aspekten in den politischen Verhandlungen über ein großes Geldwäschepaket ist. Diese Verhandlungen werden sich voraussichtlich ins Frühjahr 2024 hinziehen. Ziel ist eine Einigung rechtzeitig vor den Europawahlen im Juni.
Der andere Grund ist ein anhaltendes Kompetenzgerangel zwischen dem Rat der 27 EU-Staaten und dem EU-Parlament über die Standortfrage. Die Parlamentarier beharren auf mehr Mitsprache, als das bislang bei der Vergabe neuer EU-Behörden der Fall war. Sie berufen sich dabei auf ein höchstrichterliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Unmut im Parlament
In Reihen des EU-Parlaments herrscht nach wie vor Unzufriedenheit über das Vorgehen des Rats. Für Unmut sorgt ein jüngst diskutierter Vorschlag, wonach im Wesentlichen die EU-Staaten das Sagen haben und das EU-Parlament das Ergebnis mehr oder weniger abnickt. Dieses Ansinnen sei "absolut nicht hinnehmbar", schildert die EU-Abgeordnete Eva Maria Poptcheva der Börsen-Zeitung. Deshalb habe man es entschieden zurückgewiesen.
Wegen dieser Auseinandersetzung ist das Prozedere ab November nach wie vor unklar. Soll heißen: Die Co-Gesetzgeber müssen sich erst mal einigen, wie es im Anschluss an das offizielle Bewerbungsverfahren weitergeht. Vereinbart ist lediglich, dass die EU-Kommission eine allgemeine Einschätzung abgeben wird. Wer darüber hinaus zuständig ist, die Bewerbungen im Detail auszuwerten, ob und in welcher Form es eine Shortlist mit verbliebenen Kandidaten geben wird, wann und auf welche Weise schließlich die Entscheidung fällt: All das ist offen.
Was feststeht, sind die Auswahlkriterien. Sichergestellt sein muss demnach, dass die Behörde "hoch qualifiziertes und spezialisiertes Personal" rekrutieren und es vor Ort im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angemessen schulen kann. Eine "enge Zusammenarbeit" mit einschlägigen Institutionen und Behörden muss möglich sein, womit beispielsweise Einrichtungen der Bankenaufsicht in Frankfurt (EZB) und Paris (EBA) gemeint sein können. Auch der Umgang mit Geldwäscherisiken im Bewerberland fließt demnach maßgeblich ein. Dieser letzte Aspekt dürfte Deutschland im Rennen mit anderen Aspiranten wie Spanien und Italien Punkte kosten.
Detaillierte Vorgaben
Darüber hinaus gibt es fünf Kriterien, die als grundlegende Voraussetzungen zu verstehen sind. Es müssen rechtzeitig ausreichend große Büroflächen zur Verfügung stehen (siehe Infobox). Dafür gibt es detaillierte Vorgaben bis zur Größe von Konferenzräumen. Die AMLA muss gut angebunden sein. Für Familien potenzieller Beschäftigter muss gesorgt sein, mit Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie Zugang zu Arbeitsmarkt, Sozialversicherung und Gesundheitssystem. Eher als generelle Maßgabe denn als K.-o.-Kriterium ist die "geografische Ausgewogenheit" von EU-Behörden zu sehen.