BGH bestätigt Autokreditverträge
dpa-afx Karlsruhe – Können Autobesitzer ein ungeliebtes Fahrzeug loswerden, indem sie den dazugehörenden Kreditvertrag einfach widerrufen? Nicht nach der zweiwöchigen Widerrufsfrist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat wies zwei Revisionen gegen Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurück. Die Kläger wollten mit dem Widerruf auch die Autos zurückgeben, mit denen sie bereits längere Zeit gefahren waren. Der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger betonte, dass es in den Fällen ausschließlich um kreditrechtliche Fragen gehe. “Der Fall hat mit der Dieselproblematik nichts zu tun.” Eine Entscheidung zugunsten der Autokäufer hätte aber große Bedeutung für Besitzer älterer Fahrzeuge mit Dieselmotoren gehabt, die ihre Autos wegen des Abgasskandals loswerden wollen. Mit einem erfolgreichen späteren Widerruf des Darlehensvertrags wären die Kläger nicht an die Kaufverträge für die schon Jahre alten Autos gebunden gewesen.