BGH entscheidet Gebührenfrage
München dpa-afx – Der Streit um die Rechtmäßigkeit von Gebühren für Paypal-Zahlungen und Sofortüberweisungen wird aller Voraussicht nach erst vom Bundesgerichtshof (BGH) endgültig geklärt werden. Das Oberlandesgericht München (OLG) erklärte es am Donnerstag zwar für rechtmäßig, wenn Unternehmen im Online-Handel von ihren Endkunden Gebühren für diese beiden Zahlungsarten verlangen. Auf Wunsch der unterlegenen Wettbewerbszentrale ließen die Münchner Richter aber die Revision zu, um eine höchstrichterliche Klärung in Karlsruhe zu ermöglichen. “Dem wollen wir nicht im Weg stehen”, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller. Im konkreten Fall klagte die Wettbewerbszentrale gegen Flixbus.Die EU will das Zahlungswesen in Europa schneller und billiger für die Bürger machen. Mittlerweile dürfen Unternehmen daher für vier Arten von Zahlungen keine Gebühren mehr verlangen – Sepa-Basislastschriften, Sepa-Firmenlastschriften, Sepa-Überweisungen und Zahlungskarten. Nach Einschätzung des 29. Senats des OLG München fallen weder Paypal noch Sofortüberweisung unter das Gebührenverbot für diese vier Arten von Online-Zahlungen.Die Wettbewerbszentrale sieht das anders und hatte Flixbus verklagt, weil das Fernbusunternehmen weiterhin Gebühren von Kunden kassierte, die Paypal oder Sofortüberweisungen als Zahlungsart nutzten. In der ersten Instanz vor dem Münchner Landgericht hatte Flixbus verloren, doch das OLG hat nun die Entscheidung der ersten Instanz kassiert. Die Begründung: Sowohl bei Paypal als auch bei Sofortüberweisung ist ein drittes Unternehmen eingeschaltet – in einem Falle Paypal, im anderen die Sofort GmbH.