BGH gibt Bankkunden recht

Börsen-Zeitung, 21.10.2015 Reuters Karlsruhe - Bankkunden dürfen beim Verlust oder Diebstahl ihrer Girokarte in der Regel nicht für die neue Karte zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab damit am Dienstag einer Klage des...

BGH gibt Bankkunden recht

Reuters Karlsruhe – Bankkunden dürfen beim Verlust oder Diebstahl ihrer Girokarte in der Regel nicht für die neue Karte zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab damit am Dienstag einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Deutsche Postbank statt (AZ: XI ZR 166/14). Wenn die alte Karte gesperrt wird – wie das bei deren Verlust aus Sicherheitsgründen geschieht – und eine neue ausgestellt werden muss, dürfe das Finanzinstitut für die Ersatzkarte nichts berechnen, entschied der BGH.Die Postbank hatte nach einer Klausel in ihren Geschäftsbedingungen 15 Euro verlangt, wenn die Ausstellung der Ersatzkarte “ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat”. Das benachteilige Kunden unangemessen, urteilte der BGH. Der Postbank-Anwalt betonte, die Banken dürften nach seiner Einschätzung in bestimmten Fällen auch künftig eine Gebühr für eine Ersatz-Bankkarte erheben – etwa, wenn der Karteninhaber nach der Hochzeit seinen Namen ändert.