BGH schränkt Schutz für Online-Käufe ein

Paypal-Richtlinie unwirksam bei Verkäuferklagen

BGH schränkt Schutz für Online-Käufe ein

Reuters Karlsruhe – Der bei Online-Transaktionen über den Bezahldienst Paypal verbreitete Käuferschutz schützt nicht vor Zahlungsklagen des Verkäufers. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. In zwei Verfahren hatte Paypal den Käufern aufgrund von Beanstandungen den Kaufpreis zurückerstattet. Die Verkäufer bestanden aber auf Bezahlung und klagten. Diese Klagen sind nach dem aktuellen höchstrichterlichen Urteil zulässig und können zur Zahlungspflicht führen. Paypal zeigte sich von dem Urteil sehr überrascht. Die frühere Ebay-Tochter will nun die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob Änderungen an den Richtlinien für Käufer- und Verkäuferschutz vorgenommen werden.Im ersten Fall hatte eine Onlinehandelsgesellschaft bei einem Ebay-Verkäufer ein iPhone von Apple im Wert von 600 Euro gekauft. Es wurde das Paypal-Zahlungsverfahren vereinbart, darüber hinaus einigten sich Verkäufer und Käufer auf unversicherten Versand. Als das Geld auf dem Paypal-Konto eingegangen war, verschickte der Verkäufer das Gerät nach seinen Angaben, beim Käufer kam es nach dessen Angaben jedoch nie an. Der Käufer beantragte Käuferschutz, und da der Verkäufer den Versand nicht durch Beleg nachweisen konnte, bekam der Käufer sein Geld zurück. Der Verkäufer klagte jedoch auf Zahlung und bekam vor dem Landgericht Essen Recht. Da unversicherter Versand vereinbart war und es sich um Geschäftsleute handelte, liege das Risiko beim Käufer. Dieses Urteil wurde vom BGH am Mittwoch bestätigt.Ein zweiter Fall war vom Landgericht Saarbrücken zunächst anders entschieden worden. Hier ging es um den Online-Kauf einer Metallbandsäge für 500 Euro. Der Käufer beanstandete, dass die gelieferte Ware stark vom Angebot abweiche. Nach einem Privatgutachten des Käufers handelte es sich um einen Billigimport. Auch hier erstattete Paypal den Kaufpreis zurück. Der Verkäufer verklagte den Käufer jedoch vor Gericht auf Zahlung. Das Gericht in Saarbrücken wies die Klage mit der Begründung ab, dass kein Anspruch mehr bestehe. Nach Rückbuchung sei der Verkäufer nicht mehr berechtigt, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Diese Entscheidung hob der BGH auf.Der Paypal-Käuferschutz schließe Zahlungsklagen nicht aus, geht aus dem BGH-Urteil hervor. In den Geschäftsbedingungen von Paypal heiße es, dass das Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer weiterbestehe. “Außerdem führt Paypal bei Beanstandungen des Käufers nur ein pauschales Verfahren durch, mit einem sehr vereinfachten Prüfungsmaßstab”, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Urteilsverkündung.