BGH stützt Versicherer bei Bewertungsreserve

Bundesregierung hält aber an Provisionsdeckel fest

BGH stützt Versicherer bei Bewertungsreserve

Reuters/dpa-afx Karlsruhe/Berlin – Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt den Lebensversicherern den Rücken. Sie müssen kurzfristige Kursgewinne nach einem Urteil des obersten deutschen Berufungsgerichts nicht mehr voll an ihre Kunden weiterreichen, wenn sie das überfordern würde. Eine Gesetzesänderung von 2014, die die Lebensversicherer schützen sollte, sei verfassungsgemäß, erklärte der für Versicherungen zuständige IV. Zivilsenat des BGH am Mittwoch. Allerdings müsse das Unternehmen dem Kunden nachvollziehbar begründen, dass es seine Zinsgarantien gegenüber anderen Versicherten ohne eine Kürzung der sogenannten Bewertungsreserven nicht mehr erfüllen könne (Az.: IV ZR 201/17).Im konkreten Streitfall fehlte es an dieser Begründung. Das Verfahren, das der Bund der Versicherten (BdV) gegen die Ergo-Tochter Victoria Leben angestrengt hatte, wurde daher an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Der Victoria-Kunde hatte beim Ablauf des Vertrages rund 2 650 Euro – gut 5 % – weniger bekommen, als ihm der Versicherer noch wenige Monate vorher in Aussicht gestellt hatte.Der BdV, dem der Kunde seine Forderungen abgetreten hatte, will nun vor das Verfassungsgericht ziehen, wie Vorstandssprecher Axel Kleinlein sagte. Er nannte das Urteil ein “Unentschieden mit Verlängerung”. Dass der BGH das Gesetz für verfassungskonform erklärt hat, sei eine Enteignung der Kunden. Die Versicherungswirtschaft begrüßte das Urteil. “Die aktuelle Regelung dient dem angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen ausscheidender und verbleibender Versicherungsnehmer”, sagte Peter Schwark vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV).Derweil können Kunden von Lebensversicherungen auf Entlastung bei den Kosten hoffen. Das Bundesfinanzministerium will die Provisionen deckeln, die Versicherer ihren Vermittlern zahlen. “Mit einem gesetzlichen Provisionsdeckel sollen mögliche Fehlanreize durch zu hohe Vergütung begrenzt werden”, heißt es in einem Papier des Bundesfinanzministeriums, das am Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestages diskutiert wurde. Eine genaue Höhe wurde nicht genannt. Ein Modell der Finanzaufsicht BaFin sieht vor, dass Versicherer höchstens 2,5 % der Beiträge, die Kunden während der Laufzeit des Vertrages zahlen, als Provision ausgegeben dürfen. Hinzu können weitere 1,5 % kommen, wenn der Vermittler bestimmte Qualitätskriterien erfüllt.