Finanzmarktgesetze

Börse soll Steuerbehörden informieren

Mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat will das Land Hessen die Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz zugunsten der Steuerbehörden aufheben. Die Länderkammer billigte die Reform der Finanzaufsicht, eine bessere Bilanzkontrolle und neue Vorgaben für Wirtschaftsprüfer nach dem Wirecard-Skandal.

Börse soll Steuerbehörden informieren

wf/dpa-afx Berlin/Wiesbaden

Um Steuerstraftaten früher erkennen zu können, will Hessen den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen verbessern. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) brachte am Freitag eine Initiative in den Bundesrat ein, mit der die Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz geändert werden soll. „Die Aufarbeitung des Cum-ex-Skandals zeigt deutlich, dass diese Verschwiegenheitspflicht nicht mehr zeitgemäß geregelt ist“, erläuterte der Minister laut  Nachrichtenagentur dpa-afx. „Sie hindert die Börsen, aber auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder in vielen Fällen daran, Auskunftsersuchen der Finanzbehörden zu beantworten.“

Für eine Änderung der Auskunftsmöglichkeit gegenüber Steuerbehörden im Börsengesetz macht sich auch die Bürgerbewegung Finanzwende stark. Finanzwende-Vorstand Gerhard Schick fordert, die Passage im Börsengesetz zu streichen, um eine aktive Verfolgung von Steuerhinterziehung zu ermöglichen (vgl. BZ vom 26. März).

Börsen und Börsenaufsicht dürften Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichen Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient, erklärte Al-Wazir. Für normale Betriebs- und Steuerprüfungen gelte das nicht. Handelsstrategien, die wie das Cum-ex-Modell nur der Steuervermeidung dienten, könnten damit lange unentdeckt bleiben.

Bei Cum-ex-Geschäften nutzten Investoren eine frühere Gesetzeslücke, um den Staat über Jahre um Milliardensummen zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt wurden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Der Entwurf wurde vom Plenum in die Ausschüsse des Bundesrats zur weiteren Beratung überwiesen. Ob es zu der Gesetzesänderung kommt, hängt davon ab, ob Hessen weitere Länder von seinem Vorhaben überzeugen kann. Dann müsste der Bundestag die Initiative aufgreifen. Wegen der bevorstehenden Bundestagswahl im Herbst ist allerdings nicht mehr mit schnellen Entscheidungen zu rechnen.

Verbesserte Bilanzkontrolle

In derselben Sitzung stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) zu. Die Novelle ist eine Folge des Wirecard-Skandals. Sie kann damit zum 1. Juli in Kraft treten. Das Gesetz soll die Bilanzkontrolle verbessern. Das bisher zweistufige Verfahren wird von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung allein auf die Finanzaufsicht BaFin übertragen. Die BaFin kann beim Verdacht von Bilanzverstößen künftig direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten und darf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen prüfen. Zudem wird eine verpflichtende externe Rotation der Wirtschaftsprüfer nach zehn Jahren bei Kapitalmarktunternehmen eingeführt. Die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wird deutlich ausgeweitet.

Fondsstandortgesetz gebilligt

Die Länderkammer beschloss auch das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren und das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandortes. Zum Fondsstandortgesetz dringt der Bundesrat gleichwohl auf besseres Bedingungen für Start-ups hierzulande. Das Gesetz sorgt dafür, dass Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erst versteuert werden müssen, wenn sie realisiert werden, und nicht, wenn der Arbeitnehmer sie erhält. Die Länder dringen auf eine vergleichbare Regelung bei Sozialversicherungsbeiträgen.