Bonitätsanleihen verlieren an Gewicht

Nach verhindertem Verbot läuft Vertrieb wieder an

Bonitätsanleihen verlieren an Gewicht

jsc Frankfurt – Nach dem Einsatz der Finanzaufsicht BaFin für ein Vertriebsverbot von Bonitätsanleihen im vergangenen Jahr ist das Volumen der Produkte auch im Startquartal gesunken. Von Anfang Januar bis Ende März sank es auf 5,74 Mrd. von zuvor 5,92 Mrd. Euro und damit zum dritten Mal in Folge, zeigt eine Statistik des Deutschen Derivate Verbandes (DDV).Nach dem Vorstoß der Aufsicht im Juli 2016 hatte die Branche die Emission von Bonitätsanleihen zunächst auf Eis gelegt. Einem Vertriebsverbot kam der DDV im Schulterschluss mit der Deutschen Kreditwirtschaft durch eine weitreichende Selbstverpflichtung im Dezember zuvor. Seither war offen, wie sehr der Vertrieb wieder anspringt. Mitte 2016 hatten die Instrumente noch 6,34 Mrd. Euro auf die Waage gebracht. Marktführerin LBBW, auf die noch zur Jahreswende 45 % des ausstehenden Volumens entfielen, bietet seit März wieder Bonitätsanleihen an. Die DekaBank, die hinter gut einem Drittel der Bestände steht, hat den Vertrieb Anfang April wieder aufgenommen, und auch die Nummer 3 im Markt, die HypoVereinsbank mit weniger als einem Zehntel der Mittel, ist mit neuen Produkten zurückgekehrt. Verwechslungen vorbeugenDie Anbieter halten sich dabei an die Mindeststückelung von 10 000 Euro je Papier, wie sie die Selbstverpflichtung vorschreibt. Aus Sicht der BaFin sind Anleger mit geringem Vermögen damit ausgenommen. Eine konkrete Grenze hätte die Aufsicht nur schwer begründen können, was für eine Selbstverpflichtung sprach. Außerdem sollen sich Bonitätsanleihen stets nur auf einzelne und solide Referenzschuldner beziehen und nicht mehr an Kunden der unteren beiden Risikostufen vermittelt werden. Außerdem vermarkten die Anbieter die Produkte nun als “bonitätsabhängige Schuldverschreibungen”, um eine Verwechslung mit gewöhnlichen Anleihen zu vermeiden.Bonitätsanleihen sind Zertifikate, die sich auf das Kredit- oder Bonitätsrisiko eines Referenzschuldners beziehen. Ein Vertriebsverbot hatte die BaFin ins Auge gefasst, um private Sparer vor den Produkten zu schützen. Die Aufseher störten sich etwa an Produkten mit mehreren Referenzschuldnern und monierten, dass Risiken für Anleger schwer nachvollziehbar seien.