Börse legt detaillierte Regeln für neues Segment vor

Teilweise empfindliche Strafen bei Pflichtverletzungen - Aufnahme kostet 20 000 bis 89 000 Euro

Börse legt detaillierte Regeln für neues Segment vor

ck Frankfurt – Die Deutsche Börse hat die detaillierten Regeln für das KMU-Segment (kleinere und mittelgroße Unternehmen) vorgelegt. Der wegen des neuen Segments veränderten Fassung der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse ist u.a. zu entnehmen, dass die Aufnahme in das Segment mindestens 20 000 Euro kostet. Hinzu kommt ein variables Entgelt, dessen Höhe sich nach der Marktkapitalisierungsgröße richtet. Für kleine Werte bis 30 Mill. Euro fallen keine zusätzlichen Kosten an, für Größen ab 30 Mill. Euro in einem dreistufigen System unterschiedliche Beträge pro 1 Mill. Euro (z. B. 350 Euro für Größen von 50 bis 100 Mill. Euro), ab 250 Mill. Euro keine weiteren Entgelte. Die Börse rechnet vor, dass die Einbeziehung in das Segment bei einer Marktkapitalisierung von 260 Mill. Euro 89 000 Euro kostet. Hinzu kommt ein vierteljährliches Notierungsentgelt von 5 000 Euro. QualitätssicherungDie Errichtung des neuen Segments, das den Entry Standard ersetzt und am 1. März 2017 starten wird, wurde im November bekannt gegeben (vgl. BZ vom 22. November). Ziel ist es, KMUs einen verbesserten Zugang zum Markt bei möglichst geringem Aufwand zu ermöglichen. Unter anderem soll ihre Visibilität durch von der Deutschen Börse bezahltes Research erhöht werden. Gleichzeitig gibt es Vorkehrungen, die eine Mindestqualität der Emittenten gewährleisten sollen. Damit wird den Erfahrungen mit dem Neuen Markt Rechnung getragen. So müssen die Emittenten einen Vertrag mit einem antragstellenden Capital Market Partner für die Einbeziehung und mit einem betreuenden Capital Market Partner für die Zeit danach schließen. Der antragstellende Capital Market Partner muss u.a. eine “angemessene” Legal und Financial Due Diligence durchführen und die Geeignetheit bestätigen, der Betreuer muss den Emittenten bei den Folgepflichten beraten und unterstützen.Der Emittent hat bestimmten Transparenzpflichten nachzukommen. Neu im Vergleich zum Entry Standard sind z. B. eine jährliche Investoren- bzw. Analystenpräsentation, die Erstellung eines Unternehmenskalenders und die Research-Berichte. Der Emittent ist verpflichtet, die beiden Research-Häuser, deren Namen noch nicht bekannt gegeben worden sind, mit den für die Berichte notwendigen Informationen zu versorgen.Verletzungen der Pflichten können für die Emittenten teilweise empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. So kann das Versäumnis, den Jahresabschluss und den Lagebericht vorzulegen, bei vorsätzlichem Handeln eine Vertragsstrafe von bis zu 100 000 Euro zur Folge haben. Mit der Antragstellung auf Einbeziehung haften der Emittent und der antragstellende Capital Market Partner gegenüber der Börse “für Schäden, die der Deutschen Börse aufgrund von Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der im Antrag gemachten Angaben oder der von ihnen abgegebenen Bestätigungen entstanden sind sowie für die Unvollständigkeit der eingereichten Unterlagen”.