Börsen richten Blick auf Mifid-Schwellenwerte

ESMA konkretisiert EU-Marktrichtlinie

Börsen richten Blick auf Mifid-Schwellenwerte

fed Brüssel – Nach der Verabschiedung der neugefassten EU-Marktrichtlinie Mifid II vorige Woche im EU-Parlament richtet sich das Augenmerk von Europas Börsen nun auf die Folgearbeiten der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. “In diesem und im nächsten Jahr wird uns vor allem die anstehende Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen durch technische Standards der ESMA beschäftigen”, unterstreicht Judith Hardt, die Generalsekretärin der Europäischen Börsenvereinigung (Fese), im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.Dabei zählten vor allem die Schwellenwerte für die Befreiung großvolumiger Geschäfte von den Vorgaben (Large-in-Scale Waiver) oder auch die praktische Umsetzung von Limits für intransparenten Handel (Dark Trading) zu den bedeutsamsten Klarstellungen. “Uns ist noch schleierhaft, wie die künftig vorgeschriebene Deckelung des Dark Trading bei 4 % des gesamten Geschäfts in einer Aktie an einem Handelsplatz wirkungsvoll überwacht werden kann – geschweige denn die Einhaltung der Schwelle von 8 %, die für alle europäischen Handelsplätze gelten soll”, gibt Hardt zu bedenken. Niemand habe bisher eine ausreichende Datenbasis, zumal die Nachhandelsinformationen oft nur bilateral berichtet und nicht zentral erfasst würden. Die Fese-Generalsekretärin ist überzeugt, dass Europa in Sachen Reporting von nationalen Erfahrungen, etwa bei Schuldverschreibungen in Dänemark, profitieren könnte, wo bereits heute bedeutende Anteile des Geschäfts abgebildet werden.Die ESMA hat einen präzisen Fahrplan aufgestellt, um bis Sommer 2015 bis zu 80 technische Standards für die Regulierung fertigzustellen. Vorgesehen sind mehrere Konsultationsrunden mit Marktteilnehmern. Viele von ihnen sind in der Securities Market Stakeholder Group vertreten, die die Arbeit der Aufsichtsbehörde begleitet. Hardt ist Vizevorsitzende des Stakeholder-Gremiums.Was Transparenz und die Verpflichtung zum Handel auf geregelten Märkten oder organisierten Plattformen angeht, will die ESMA klarstellen, welche Daten vor und nach Abschluss des Geschäfts öffentlich gemacht werden müssen – und unter welchen Bedingungen Geschäfte von der generellen Handelspflicht (Trading Obligation) befreit werden können. Eine der zentralen Kriterien für die Erlaubnis zur Transaktion “over the counter” ist die Größe. Block Trades, also sehr große Kauf- und Verkaufaufträge, können von der Handelspflicht und damit verbundenen Pre-Trade-Transparenzpflichten entbunden werden.Seit Jahren streiten Banken und Börsen jedoch über angemessene Schwellenwerte, von denen an ein Geschäft tatsächlich in diese Kategorie fallen sollte. Die Börsenvereinigung beklagt mit Verweis auf Studien, dass wirklich große Orders mit einem Volumen von 300 000 bis 500 000 Euro – gemessen an der Zahl der Orders – nur 13 % des OTC-Handels ausmachen. Der wesentlich umfangreichere Teil bestehe aus Standardorders (15 000 bis 20 000 Euro) oder sogar Kleinanleger-Aufträgen unter 7 500 Euro, die nach Mifid II eigentlich an einer Börse, einer Handelsplattform oder über einen systematischen Internalisierer gehandelt werden müssen. Insofern komme dem Grenzwert, der demnächst von der ESMA für Large-in-Scale-Orders festgelegt wird, besondere Bedeutung zu, betont Hardt.