Börsenstreit eskaliert

Schweizer Regierung reagiert auf Aberkennung der Äquivalenzvereinbarung durch die EU

Börsenstreit eskaliert

Da Schweizer Aktien seit Montag nicht mit an EU-Handelsplätzen zu bekommen sind, hat die Schweizer Regierung zum Gegenschlag ausgeholt. Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) erkennt ausländische Handelsplätze nur noch an, wenn deren nationale Gesetzgebung den Handel mit Schweizer Aktien nicht einschränkt. dz Zürich – Im Streit um das bilaterale Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist am Montag die erste Eskalationsstufe erreicht worden. Die Schweizer Regierung (Bundesrat) hat ihren Plan B scharfgestellt, der die von der EU nicht länger fortgesetzte Gleichwertigkeitsanerkennung der Schweizer Börsenregulierung unterlaufen will. Die Aberkennung der sogenannten Börsenäquivalenz ist ein Druckmittel, mit dem die EU die Schweiz dazu bringen will, die Differenzen im Rahmenabkommen rasch zu bereinigen, damit dieses noch vor Ende Jahr ratifiziert werden kann.Die EU-Maßnahme führt im Prinzip dazu, dass Schweizer Aktien nicht mehr auf Plattformen innerhalb der EU gehandelt werden dürfen. Um diese Diskriminierung zu unterlaufen, hat die Schweizer Regierung schon im vergangenen Herbst im Rahmen eines Eventualplanes ein eigenes Anerkennungsregime für ausländische Handelsplätze geschaffen. Unter diesem Regime erteilt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ausländischen Handelsplätzen die Anerkennung nur unter der Bedingung, dass die nationale Gesetzgebung den Wertpapierfirmen in diesem Land erlaubt, uneingeschränkt Schweizer Aktien in der Schweiz zu handeln. Diese Verordnung ist seit Montag gültig, nachdem die EU den im Dezember provisorisch um sechs Monate verlängerten Äquivalenzstatus Ende Juni hat auslaufen lassen.Störungen im Handel seien bislang nicht aufgetreten und würden auch nicht erwartet, erklärte ein Sprecher der Schweizer Börsenbetreiberin Six am Montag. Die Gesellschaft hatte sieben Monate Zeit, sich auf die Eskalation des Börsenstreites vorzubereiten. Sie habe die Frist genutzt, um direkte Verbindungen zu allen Kunden aufzubauen und neuen Marktteilnehmern, die ihre Schweizer Aktien bislang nur auf EU-Börsen gehandelt haben, einen Schnellzugang zu ermöglichen, hatte die Six bereits früher mitgeteilt. Schweizer Börse profitiertAufgrund der Liquiditätsbestimmungen in der europäischen Finanzmarktdirektive Mifid II ist zu erwarten, dass sich der Handel mit Schweizer Aktien ungeachtet der EU-Maßnahmen zumindest vorläufig stark auf die Schweiz konzentrieren wird. Die Direktive sieht vor, dass die Börsenakteure in der EU bei ungenügender Liquidität auf einem bestimmten Handelsplatz die Transaktionen dort durchführen müssen, wo die Umsätze am größten sind. Dies für Aktien von Schweizer Unternehmen die Schweizer Börse. Die Six Swiss Exchange hat einen Marktanteil im Handel mit Schweizer Aktien von rund 70 %. 2018 wurden Schweizer Aktien im Wert von 1010 Mrd. sfr auf der Six Swiss Exchange gehandelt.Die übrigen 30 % wurden bislang auf verschiedenen paneuropäischen Plattformen gehandelt, die vornehmlich ihren Sitz in London haben. Die größte paneuropäische Handelsplattform ist die CBOE Europe. Nach einem Brexit wären Handelsplattformen auf der Insel grundsätzlich wieder für den Handel mit Schweizer Aktien offen. Die Frage ist allerdings, ob diese Öffnung erst nach einer Übergangsfrist erfolgen würde. Aus offiziellen Quellen ist zu vernehmen, dass Bern und London bereits in Gesprächen stehen, um eine möglichst rasche Öffnung des bilateralen Börsenhandels sicherzustellen.