Branche hadert mit Zielmarktregeln

Überschneidung von Mifid II, Kleinanlegerschutzgesetz und PRIIPS

Branche hadert mit Zielmarktregeln

mmk/gbe Frankfurt – Gleich mehrere Regelwerke fordern Emittenten auf, künftig einen genauen Zielmarkt zu definieren. Für die Produktanbieter ist das eine schwere Aufgabe – bei der eine Standardisierung für den Anleger hilfreich wäre.Die Identifikation des Zielmarktes für ein Produkt durch den Emittenten gilt als wichtiger Baustein eines verbesserten Anlegerschutzes. Für die Finanzbranche hingegen kommt das Thema einem Alptraum gleich. Derzeit sehen mehrere Regelwerke eine entsprechende Pflicht für Produktanbieter vor. Neben der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie Mifid II sind dies das geplante deutsche Kleinanlegerschutzgesetz und die Verordnung über einheitliche Informationsblätter für alle verpackten Finanzprodukte (Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products, Priips). Unbekannte AdressatenFür Produktanbieter ist es nach eigenen Angaben zum einen sehr schwer, den genauen Adressatenkreis festzulegen. Zum anderen wissen gar nicht alle Emittenten, an wen die Produkte am Ende verkauft werden. Darüber hinaus drohen die Anforderungen in den drei Regelwerken voneinander abzuweichen, was die Angelegenheit weiter erschweren könnte.”Unserer Ansicht nach kann die Identifizierung des Zielmarktes nur auf einer theoretischen und damit allgemeinen Basis festgelegt werden”, sagt Christian Vollmuth, Geschäftsführer des Deutschen Derivateverbands. In seiner Antwort auf die Mifid-Konsultation der European Securities and Markets Authority (ESMA) schreibt er: “Die Produkthersteller besitzen keine spezifischen Informationen über ihre Endkunden.” Schwer zu fassenDieses Problem beschreiben auch andere Verbände. Vollmuth betont, Zertifikate würden vor allem an die sogenannten Selbstentscheider verkauft, was die Definition der Zielgruppe erheblich erschwere. Denn die Aufseher haben deutlich gemacht, dass weit gefasste Definitionen wie “Selbstentscheider” aus ihrer Sicht nicht ausreichen werden.Neben Zertifikaten gibt es auch andere Produkte, bei denn der Adressatenkreis nur schwer zu fassen ist. Daher klagen auch andere Branchenverbände über die neuen Anforderungen – die im Rahmen des deutschen Kleinanlegerschutzgesetzes schon im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen.Der Fondsverband BVI weist zudem darauf hin, dass Fondsanbieter unter Ucits und teilweise auch der AIFM bereits verpflichtet sind, im Fondsprospekt eine Zielgruppe zu charakterisieren. Die Lobbyisten schlagen vor, vom Produktanbieter nur einen allgemeineren Zielmarkt definieren zu lassen und die genauen Details dem Vertrieb zu überlassen. Die Finanzdienstleister, welche die Produkte an den Kunden bringen, seien besser geeignet, Details festzulegen. Derivatespezialist Vollmuth betont, die ESMA müsse vor allem sicherstellen, dass Mifid und Priips in Einklang blieben, und schlägt daher vor festzulegen, dass die Angaben zum Zielmarkt in den Beipackzetteln auch für die Erfüllung der Mifid-Regeln gelten könnten. Das hätte einen großen Vorteil: Die Angaben wären standardisiert. Vergleichbarkeit zähltWas nützt es schließlich, wenn jeder Produktanbieter nach seinem eigenen Gutdünken einen Zielmarkt definiert, wird argumentiert. Das würde die Vergleichbarkeit der Angebote sowohl für Berater als auch für Endkunden erschweren. Ziel der Priips hingegen ist es gerade, eine Vergleichbarkeit herzustellen.Dem BVI zufolge sei diese Vergleichbarkeit grundsätzlich ein echter Mehrgewinn der Verordnung. “Einheitliche Informationen machen eine fundierte Entscheidung erst möglich, indem sie die unterschiedlichen Finanzprodukte vergleichbar machen”, heißt es. Die direkte Vergleichbarkeit schütze die Anleger.