Fondsstandortgesetz

Branche sieht allenfalls punktuellen Fortschritt

Mit dem Fondsstandortgesetz soll es in Deutschland attraktiver werden, Finanzprodukte aufzulegen. Die Finanzbranche hält die Grundprobleme aber für ungelöst.

Branche sieht allenfalls punktuellen Fortschritt

wf Berlin

Das Fondsstandortgesetz stößt in der Finanzbranche auf heftige Kritik. Für „überschaubar“ hält der Fondsverband BVI den Nutzen der Gesetzesänderung für den Fondsstandort Deutschland. Zwar sei in dem Entwurf „vieles richtig“, konstatierte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter laut Bundestags-Newsletter HIB, die Verbesserungen seien aber punktuell. Grundlegende Probleme des Standorts blieben bestehen. In der Praxis führe dies dazu, dass Produkte an konkurrierenden Standorten aufgelegt werden, besonders in Luxemburg und Irland, schrieb der BVI in seiner schriftlich Stellungnahme. Nötige Änderungen aus BVI-Sicht sind die Erweiterung des Anlagekatalogs für Fonds um Kryptowerte und die Behandlung der Fondsverwaltung als Fall einer kollektiven Vermögensverwaltung. Dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf gefordert. Rückendeckung kam von Stefan Loipfinger von der Bürgerbewegung Finanzwende. Er vertrat laut HIB die Ansicht, dass es „mit diesem Gesetz nicht gelingen wird, den Standort Deutschland auch nur im Ansatz zu stärken“. Im Wettbewerb etwa mit Luxemburg bringe es nichts, „steuerliche Zuckerl zu verteilen“. Der viel bessere Ansatz sei in seinen Augen, den Fondsstandort dadurch zu stärken, dass man den „Produktstandort made in Germany“ stärkt. Der Fondsstandort Deutschland müsse ein Qualitätskriterium sein, an dem sich Anleger orientierten, hielt Loipfinger fest.

Mit dem Fondsstandortgesetz werden einige europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Der Fondsstandort Deutschland soll damit gestärkt werden. Eine Reform des Kapitalanlagegesetzbuchs soll die Aufsicht weniger bürokratisch und digitaler machen. Die Abschaffung von Schriftformerfordernissen soll den Anlegern Kosten sparen. Zudem soll die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Investmentfonds auf Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden.

Start-ups unzufrieden

Wenig Beifall fand die Reform zur Besteuerung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Start-ups. Der steuerliche Freibetrag für Vermögensbeteiligungen soll von 360 auf 720 Euro pro Jahr steigen und künftig erst beim Verkauf oder Arbeitgeberwechsel versteuert werden. Christian Miele vom Bundesverband Deutsche Start-ups prognostiziert, die Regelung im Entwurf werde wirkungslos bleiben, da die Steuervergünstigung nur für direkte Beteiligungen gelte. Damit würde jeder Verkauf einen Notartermin verlangen. Start-ups seien fast immer GmbHs. Zudem komme zum Risiko des Arbeitsplatzverlustes das Steuerrisiko.