Britische Versicherer streben auf den Kontinent

Börsen-Zeitung, 18.8.2018 tl Frankfurt - Immer mehr britische Versicherer gründen Tochtergesellschaften in der EU. Damit wollten sie sicherstellen, dass sie auch nach dem Wirksamwerden des britischen EU-Austritts im März 2019 bzw. nach einer...

Britische Versicherer streben auf den Kontinent

tl Frankfurt – Immer mehr britische Versicherer gründen Tochtergesellschaften in der EU. Damit wollten sie sicherstellen, dass sie auch nach dem Wirksamwerden des britischen EU-Austritts im März 2019 bzw. nach einer möglichen Übergangsperiode weiter Geschäft in der EU zeichnen können, schreibt die auf die Assekuranz spezialisierte Ratingagentur A.M. Best in einem Kurzkommentar.Mit Stand vom 27. Juni haben sich nach einer Aufstellung der Bonitätsprüfer Luxemburg und Irland als die bisher beliebtesten Standorte für solche EU-Töchter herauskristallisiert. Von den 36 erfassten Erst- und Rückversicherern sind 14 nach Irland gegangen. Dazu gehören Aviva, Equitable Life, Standard Life, Travelers und XL Group. In Luxemburg sind es neun Gesellschaften (u. a. AIG, FM Global, Hiscox, RSA und Tokio Marine). Deutschland haben bisher nur zwei Spezialversicherer gewählt – Ironshore und Markel.Wichtigstes Kriterium bei der Standortwahl ist nach Erkenntnissen von A.M. Best, ob es dort bereits bisher Aktivitäten gibt, zum Beispiel eine Niederlassung. Weitere Kriterien sind die Nähe zu den Kunden, die Verfügbarkeit von Fachkräften, die Steuergesetzgebung und nicht zuletzt die Aufsicht, also deren Praxis, Expertise und Zugänglichkeit.Grundsätzlich begrüßt A.M. Best diese Vorgehensweise. Allerdings weist die Analystin Catherine Thomas darauf hin, dass die Gründung von Tochtergesellschaften einerseits Kosten verursacht und andererseits die Fungibilität des Kapitals in einer Versicherungsgruppe einschränken kann. Zwar versuchten die Gesellschaften, die Kapitalanforderungen durch den Transfer von Zeichnungsrisiken zu anderen Gruppeneinheiten zu reduzieren. Doch sei für dieses Vorgehen die Unterstützung der Aufsicht notwendig, heißt es in dem Kurzkommentar.