EU-Regulierung

Brüssel will mehr Transparenz bei ESG-Risiken

Die EU-Kommission verlangt von den Unternehmen noch mehr Informationen über ihre Nachhaltigkeitsrisiken. Dies soll ein weiterer Baustein sein zur Umsetzung des europäischen Green Deal, wie aus einem Gesetzesentwurf hervorgeht.

Brüssel will mehr Transparenz bei ESG-Risiken

ahe Brüssel

Um die Datenbasis für nachhaltige Investitionen zu verbessern, plant die EU-Kommission zusätzliche Offenlegungspflichten für Unternehmen. Dies soll über eine Überarbeitung der Richtlinie über nicht-finanzielle Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) geschehen, die 2014 auf europäischer Ebene verabschiedet wurde und erst seit 2018 in Kraft ist. Einem Entwurf der Gesetzesvorschläge zufolge, welcher der Börsen-Zeitung vorliegt, sollen der Geltungsbereich der aktuellen Regeln und der Umfang der Berichtspflichten ausgeweitet werden. Nach derzeitigem Planungsstand will EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis die Vorschläge am 21. April vorstellen. Dabei wird er auch weitere Ankündigungen zur sogenannten Taxonomie machen, dem EU-Klassifizierungssystem zur Nachhaltigkeit diverser Wirtschaftszweige und Geschäfte.

Die Brüsseler Behörde begründete ihren Schritt damit, dass die derzeit von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen nicht mehr den Bedürfnissen der Öffentlichkeit und von Investoren entsprächen. Häufig würden nicht alle relevanten Informationen gemeldet, oder diese seien nicht zuverlässig genug oder nicht ausreichend vergleichbar, hieß es in dem Entwurf. Der Informationsbedarf der Nutzer habe erheblich zugenommen und werde weiter steigen. Bessere Daten von Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsrisiken seien für die erfolgreiche Umsetzung des Green Deals und für nachhaltiger Finanzen „von wesentlicher Bedeutung“.

Kritik aus dem EU-Parlament

Aktuell unterliegen ungefähr 11700 Unternehmen den Meldepflichten der NFRD. Auch die neuen Standards treffen zunächst nur große und börsennotierte Unternehmen. Allerdings kündigte die EU-Kommission unverbindliche Standards auch für kleine und mittlere Unternehmen an. Geplant ist in diesem Zusammenhang auch, den Geltungsbereich der Rechnungslegungsrichtlinie zu erweitern. So sollen künftig Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit für alle Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen gelten, sofern diese die relevanten Größenkriterien erfüllen.

Die EU-Kommission soll Details der neuen Berichtspflichten mittels delegierter Rechtsakte festlegen. Erste Standards sollen bis zum 31. Oktober 2022 kommen. Der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) hält dies für sehr bedenklich. „Das Chaos rund um die Umsetzungsrechtsakte zur Taxonomie zeigt, dass es keine gute Idee ist, der Kommission hier zu viel Gestaltungsspielraum zu geben.“ Ferber räumte ein, dass die neuen Offenlegungspflichten bei der nachhaltigen Finanzierung auch eine gewisse Datengrundlage benötigten. Die Kommission dürfe das Kind nun aber nicht mit dem Bade ausschütten, warnte er. „Wenn das produzierende Gewerbe am Ende nur noch berichtet, aber vor lauter Bürokratie nichts mehr produziert, läuft etwas grundlegend falsch.“