Brüssel bereitet sich auf Ende des Libor vor
ahe – Die Europäische Kommission bereitet sich auf ein Ende des London Interbank Offered Rate (Libor) vor und geht Änderungen in der EU-Benchmarkregulierung an. Damit sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um bis zum Auslaufen des Referenzzinssatzes einen Ersatz einführen zu können. “Wir werden sicherstellen, dass EU-Verträge nach dem Auslaufen des Libor nicht in ein rechtliches Vakuum geraten, auch um jedes Risiko für die Finanzstabilität zu vermeiden”, betont EU-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis.Der Libor wird voraussichtlich nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr gebildet, wie aus Ankündigungen der britischen Financial Conduct Authority (FCA) hervorgeht. Der Referenzzinssatz gilt als eine der kritischsten Benchmarks für die Finanzwelt. Die bisherige EU-Verordnung sieht allerdings keinen Mechanismus für ein Auslaufen von solchen Referenzzinssätzen vor.Die EU-Kommission rechnet damit, dass viele Verträge – einschließlich Hypotheken privater Haushalte – und Finanzinstrumente wie Anleihen, Darlehen oder Derivate, die sich auf den Libor beziehen, zum Zeitpunkt seiner Einstellung noch in Kraft sein werden. Daher soll die EU-Kommission im neuen Rahmen nun ermächtigt werden, einen gesetzlichen Ersatzzinssatz einzuführen. Die Befugnisse würden ausgelöst, sobald das Datum der Einstellung feststeht.Die gesetzliche Ersatz-Benchmark würde in allen Verträgen und Finanzinstrumenten, die nach 2021 fällig werden, dann an die Stelle des Libor treten. Dies gilt allerdings nur für Verträge, die von beaufsichtigten Banken, Wertpapierfirmen oder Vermögensverwaltern abgeschlossen werden, da auch nur diese der Benchmark-Verordnung unterliegen. Für alle anderen Verträge müssten nationale Gesetze in den EU-Mitgliedstaaten geändert werden. Die EU-Kommission kündigt an, bei der Erarbeitung Empfehlungen der entsprechenden Arbeitsgruppen mit einzubeziehen, etwa des Alternative Reference Rate Committee (ARRC) in den USA. Den Vorschlägen der Brüsseler Behörde müssen Mitgliedstaaten und EU-Parlament noch zustimmen.