Brüssel für längere Kreditmoratorien
Die EU-Kommission hat Banken-, Versicherungs- und Verbraucherschutzverbänden Vorschläge unterbreitet, wie in der weiteren Coronakrise mit Krediten und Versicherungsprämien umgegangen werden sollte. Auf der Liste stehen unter anderem sechsmonatige kostenlose Zahlungsstundungen und Tarif-Anpassungen. ahe Brüssel – Coronageschädigte Kredit- und Versicherungsnehmer sollen nach dem Willen der EU-Kommission europaweit einheitliche Erleichterungen erhalten. Dabei geht es um die vorübergehende Möglichkeit sowohl für private Verbraucher als auch für Unternehmen, zinslose Moratorien für die Ratenzahlungen zu erhalten oder auch Zahlungsstundungen von Versicherungsprämien. Die für die Finanzmärkte zuständige Generaldirektion (DG) Fisma übermittelte jetzt eine ganze Reihe von Vorschlägen an die europäischen Verbände der Kredit- und Versicherungswirtschaft und der Verbraucherschützer.Das nichtöffentliche Papier liegt der Börsen-Zeitung vor. Danach hofft die Generaldirektion, schon nächsten Montag bei einem runden Tisch unter den Beteiligten zu einer Verständigung über diese “Best Practices”-Vereinbarungen zu kommen. Die Branchenvertreter sollen sich dabei verpflichten, alle nötigen Anstrengungen zu unternehmen, um die Vorschläge nach besten Kräften umzusetzen. Die Vorgaben sollen zeitlich befristet angewendet werden. Je nach Rückmeldungen will die DG Fisma ihre Vorschläge Ende dieser Woche noch einmal aktualisieren. Eine erste “Roundtable”-Videokonferenz zu dem Thema hatte am 28. Mai stattgefunden.Die Frage, ob Banken und andere Kreditgeber ermutigt werden sollten, bei Teilen der neuen Coronakredite, die in der nächsten Zeit ausgeschüttet werden, auf Sicherheiten zu verzichten, will die EU-Kommission zunächst noch nicht klären. Es geht hier um Unternehmenskredite, die nicht durch eine öffentliche Garantie abgesichert sind. Dies müsse noch weiter untersucht werden, hieß es. Zinsloser Aufschub der RatenDie Kreditgeber werden in den Vorschlägen von der EU-Kommission aufgefordert, gegenüber Unternehmen und privaten Verbrauchern, die durch die Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, Flexibilität zu demonstrieren. Diese sollten die Möglichkeit erhalten, die Zahlung ihrer Kreditraten für mindestens sechs Monate aufzuschieben, – es sei denn, der Kreditnehmer bitte selbst um eine kürzere Zeit. Dieser Aufschub sollte demnach auch kostenlos erfolgen. So sollten etwa keine Verzugszinsen oder andere Zuschläge für den Aufschub verlangt werden, hieß es in dem Papier. In Deutschland gibt es derzeit nur ein dreimonatiges Stundungsrecht.Ein Zahlungsaufschub soll nach dem Willen der Kommission so ausgearbeitet werden, dass sich dies bei den Verbrauchern oder Unternehmen nicht automatisch auf die Kreditwürdigkeit oder Bonität auswirkt. Banken wird zugleich empfohlen, einen Teil der Kosten der während des Aufschubs aufgelaufenen Zinsen selbst zu tragen, unbeschadet von finanzieller Stabilität und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen. Anpassungen von Kfz-TarifenVersicherer werden von der DG Fisma aufgefordert, berechtigte Ansprüche in der aktuellen Pandemie so schnell wie möglich auszuzahlen. Kunden, die sich durch Corona in finanziellen Schwierigkeiten befinden, sollen die regelmäßige Zahlung fälliger Prämien “ohne Zinsen und Gebühren” vorübergehend verschieben können, insbesondere in der Lebens- und Krankenversicherung und soweit es die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherers zulasse, hieß es in dem Papier. Die Kommission schlug zugleich vor, Kfz-Versicherungstarife anzupassen, zum Beispiel im Rahmen einer Vertragsverlängerung.Die Versicherer wurden auch aufgefordert, gerade in der jetzigen Krise Sparern von vorschnellen Rücknahmen von Produkten oder einer Umverteilung von Geldern abzuraten, um Wertverluste zu vermeiden.