Brüssel versucht sich an "sicheren" Staatsanleihen

Safe Assets für die Eurozone - Kritiker warnen vor Einstieg in Euro-Bonds

Brüssel versucht sich an "sicheren" Staatsanleihen

ahe/fed Brüssel/Frankfurt – Nach jahrelanger Diskussion um die Einführung sogenannter sicherer Anlagen in der Eurozone legt die EU-Kommission nun einen Gesetzesrahmen für Sovereign Bond-backed Securities (SBBS) auf den Tisch. Die Brüsseler Behörde möchte damit eine Bündelung von Euro-Staatsanleihen und den Verkauf in verschiedenen Tranchen mit unterschiedlicher Seniorität fördern. Die werthaltigste Tranche soll dabei als “Safe Asset” funktionieren.Die Gesetzesinitiative wird voraussichtlich in der kommenden Woche in Brüssel offiziell vorgestellt. Laut des Verordnungsentwurfs, der der Börsen-Zeitung vorliegt, soll das neue Instrument aus den Staatsanleihen aller Euro-Staaten gemäß dem Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank (EZB) geformt werden. Die vorrangige Seniortranche soll aus 70 % des Nominalwerts einer Emission bestehen; hinzu kommen eine oder mehrere nachrangige Tranchen von zusammen 30 %.Die sicheren Assets beruhen nach den Angaben der EU-Kommission nicht auf einer gemeinsamen Haftung der Euro-Staaten. Aus Deutschland war gerade wegen einer möglichen Gemeinschaftshaftung in der Vergangenheit immer wieder Kritik an dem Vorhaben laut geworden. Der Europaabgeordnete Markus Ferber erneuerte jetzt noch einmal die Warnung, die SBBS seien ein Einstieg in die umstrittenen Euro-Bonds. “Anstatt das Haftungsprinzip zu stärken, verwässert es die Kommission – deswegen ist der Vorschlag brandgefährlich”, betonte der CSU-Finanzexperte.Die EU-Kommission hofft hingegen, mit der Verbriefung von Staatsanleihen auch zu einer stärkeren geografischen Diversifizierung in den Bankbilanzen beizutragen. Dies soll gerade mit Blick auf künftige Krisen in der Eurozone die derzeitigen Verflechtungen zwischen Staaten und ihren heimischen Banken lösen. Um dem neuen Finanzinstrument zum Erfolg zu verhelfen, ist laut des Gesetzesentwurfs geplant, aktuelle Kostenbelastungen in Bezug auf die Kapital- und Liquiditätsanforderungen zu lockern.—– Nebenstehender Kommentar- Bericht Seite 4