Bund und Länder streiten über Cum-cum-Geschäfte

Schäfer kritisiert Intervention von Walter-Borjans

Bund und Länder streiten über Cum-cum-Geschäfte

wf Berlin – Die Finanzminister der Bundesländer dringen darauf, ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch auf sogenannte Cum-cum-Geschäfte um den Dividendenstichtag anzuwenden und damit mehr Steuern einzutreiben. Der Bund wird aufgefordert, dies zu einem bereits veröffentlichten Verwaltungsschreiben klarzustellen. Dies beschloss die Finanzministerkonferenz mit rot-grüner Mehrheit gegen die Union in Berlin. Bayern hat sich nach Informationen der Börsen-Zeitung enthalten. Der Bund spielte den Ball umgehend an die Länder zurück. Das Bundesfinanzministerium erwartet von den Ländern zeitnah eine Mitteilung, welche Art von Klarstellung vorgenommen werden soll. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) kritisiert die Verwirrung, die sein Amtskollege aus Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans (SPD), gestiftet habe.Zunächst bleibt es damit bei der Regelung, die das Bundesfinanzministerium am 11. November bekannt gemacht hatte. In seinem Verwaltungsschreiben hatte es in den Steuerverwaltungen der Länder die einheitliche Anwendung eines BFH-Urteils zur strukturierten Wertpapierleihe verfügt. Der BFH hatte entschieden, dass in Ausnahmefällen das wirtschaftliche Eigentum beim Verleiher verblieben sein kann und dieser steuerpflichtig bleibt. Die Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern waren sich einig, dass dieses Urteil nicht für Cum-cum-Geschäfte gilt, bei denen Aktien ausländischer Aktionäre über den Dividendenstichtag gehandelt werden, um der Steuerpflicht zu entgehen. Anderer Meinung war Nordrhein-Westfalen, hatte dies aber erst spät kundgetan. Das Verwaltungsschreiben wurde rechtskräftig. Die Finanzminister hebelten nun die Position ihrer Abteilungsleiter aus. Umstritten ist, ob sich das BFH-Urteil auf Cum-cum-Geschäfte erstreckt. Zudem gibt es zahlreiche Transaktionen über den Dividendenstichtag ohne Steuersparabsichten. Das eine vom anderen zu unterscheiden, ist schwierig. Dies zu tun, liegt nach Auffassung des Bundes nun bei den Ländern.