Bundesbank fordert externe Prüfungen

Lautenschläger will Bewertung der Bilanzen vor Bankenunion nicht nur den Aufsehern überlassen

Bundesbank fordert externe Prüfungen

Die Bundesbank will die Bilanzen europäischer Banken von Wirtschaftsprüfern durchleuchten lassen, bevor die EZB die Aufsicht über die Institute übernimmt. Zudem fordert sie klare Rechtsgrundlagen für eine europäische Bankenaufsicht sowie einen Abwicklungsmechanismus.bn Frankfurt – Externe Prüfer sollen nach dem Willen der Deutschen Bundesbank die Bilanzen europäischer Banken durchleuchten, bevor die EZB im Zuge der Bankenunion die Aufsicht über diese Institute übernimmt. Dies hat Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger am Dienstag erklärt. Laut der entsprechenden EU-Verordnung soll sich die EZB zunächst ein Bild über die Qualität der Portfolien der Banken machen, deren Überwachung sie übernimmt. Offenbar kursiert die Befürchtung, dass dabei Problembestände unentdeckt bleiben.”Damit die Prüfung ein Erfolg wird, sollten wir unsere Bewertungen der Bankbilanzen nicht nur auf dem Urteil der Aufseher gründen”, erklärte Lautenschläger in einer Rede am Institute of International and European Affairs, einem in Dublin ansässigen Thinktank: “Wir sollten externe Spezialisten für die quantitative Bewertung heranziehen, die Wirtschaftsprüfer.” Dies soll ihren Angaben zufolge nicht nur dazu dienen, das Vertrauen der Marktteilnehmer in die europäische Kreditwirtschaft wiederherzustellen, sondern auch dazu, das Reputationsrisiko für die EZB zu verringern. Lautenschläger: “Alle Aufseher in Europa kennen die Instrumente der Sonderprüfungen. Und genau diese sollte man hier anwenden. Nur so können wir uns von dem Verdacht befreien, nationale Aufseher würden nationale Belange allzu sehr berücksichtigen.”Ans “Balance Sheet Assessment” durch die EZB soll sich im kommenden Jahr der nächste Stresstest der European Banking Authority (EBA) anschließen. Bei Beobachtern wird schon geunkt, die EZB werde daher ihre Prüfungen im Zweifel eher zu lang als zu kurz gestalten, um das Risiko zu minimieren, dass die EBA hernach Probleme zutage fördert, welche die EZB nicht entdeckte.Die entsprechende EU-Verordnung sage nichts darüber, was geschehe, wenn im Zuge des “Balance Sheet Assessment” stille Lasten offengelegt werden, erklärte Lautenschläger. Für die Bundesbank-Vizepräsidentin ist dies klar: “Diese sind in der Vergangenheit und in nationaler Verantwortung entstanden. Sie sind daher auch national zu tragen.”Für die einheitliche Bankenaufsicht und auch einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus fordert sie klare Rechtsgrundlagen bzw. Änderungen der EU-Verträge. Längerfristig halte sie es für notwendig, den Single Supervisory Mechanism auf eine solide rechtliche Basis zu stellen: “Um eine Primärrechtsänderung wird man dabei nicht herumkommen.” In der momentan geplanten Struktur trage der EZB-Rat in jedem Fall die letzte Verantwortung. Eine klare Trennung von Geldpolitik und Aufsicht gelinge so nicht. Eine Änderung des Primärrechts sei auch notwendig, damit ein einheitliches europäisches Restrukturierungs- und Abwicklungsregime auf gerichtsfester Grundlage stehe. Sie halte die vorhandenen Rechtsgrundlagen “für nicht ausreichend”. Mit einer europäischen Abwicklungsbehörde seien weitgehende Eingriffsbefugnisse verbunden; deshalb müsse die Ermächtigungsgrundlage wasserdicht sein. “Denn wo abgewickelt wird, da wird geklagt, so viel ist sicher”, sagte sie.