Bundesbank: Gangster nutzen Bargeld nicht bevorzugt
fir Frankfurt – Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen Bargeld lautet, die Anonymität dieses Zahlungsmittel leiste illegalen Machenschaften Vorschub, mithin sei die Einschränkung oder gar Abschaffung als Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung zu verstehen. Die Deutsche Bundesbank räumt in ihrem aktuellen Monatsbericht mit der Vorstellung auf, Bargeld diene bevorzugt der Geldwäsche und finde vorwiegend in der Schattenwirtschaft Verwendung, der breiten Finanzierung von Terrorismus sowie anderen kriminellen Aktivitäten. Entsprechende Befunde seien mit Vorsicht zu genießen, schreibt sie.Eigenen Erhebungen zufolge ließen sich knapp 14 % der Bareinzahlungen in Filialen der Bundesbank auf illegale Aktivitäten zurückführen, was 2015 mehr als 60 Mrd. Euro entsprochen habe. Schätzungen zum Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland liegen je nach Studie zwischen 2,4 und 16,6 % des Bruttoinlandsprodukts, das waren 2017 etwa 80 Mrd. bis 550 Mrd. Euro.Ende vergangenen Jahres betrug der Euro-Banknotenumlauf insgesamt 1 230 Mrd. Euro, von denen die Bundesbank 690 Mrd. Euro ausgegeben hat. Etwa zwei Drittel der Euro-Banknoten befinden sich der Untersuchung zufolge im Ausland, etwa ein Fünftel werde im Inland gehortet und nur ein Zehntel für Zahlungen verwendet. Zieht die Bundesbank von den von ihr emittierten Banknoten jene ab, die sich im Ausland befinden, kommt sie auf rund 200 Mrd. Euro Inlandsumlauf, von denen wiederum nur ein Bruchteil, etwa 40 Mrd. Euro, von Banken, Privathaushalten und Handel als Kassenbestände oder für Zahlungen gehalten würden. Aus der Lücke zu folgern, dass die unerklärten Bargeldbestände automatisch illegale Verwendung fänden, greife zu kurz, müsse doch die legale Wertaufbewahrung als Motiv berücksichtigt werden, heißt es von der Bundesbank.Auch allein aus dem Umlauf hoher Stückelungen wie 500-, 200- und 100-Euro-Scheinen könne nicht auf eine illegale Bargeldverwendung geschlossen werden. Die EZB gibt seit 2018 keine 500-Euro-Scheine mehr aus, weil sie der Auffassung ist, sie würden bevorzugt für strafbare Handlungen genutzt. Ferner haben zwölf EU-Staaten Obergrenzen für Barzahlungen eingeführt, doch gibt es laut Bundesbank keine stichhaltigen Erkenntnisse, dass sich durch Obergrenzen oder die Abschaffung von Banknoten Kriminalität nachhaltig bekämpfen lässt. Verbrecher griffen ebenso auf das formelle Finanzsystem zurück und nutzten Kryptowährungen und Prepaid-Karten. Im Juni 2018 nahm die EU-Kommission nach anfänglichen Überlegungen, eine einheitliche Barzahlungsobergrenze in der Union einzuführen, Abstand von diesem Unterfangen. Das werde keinen Kriminellen von einer Straftat abhalten, befand sie.