Bundesbank schiebt kollektiven Einlagenschutz auf

Notenbank macht Ende der Nullgewichtung und harmonisierte Insolvenzregeln zur Bedingung

Bundesbank schiebt kollektiven Einlagenschutz auf

bn Frankfurt – Die Deutsche Bundesbank schiebt das Vorhaben einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Euroland auf die lange Bank. In ihrem Monatsbericht Dezember nennt sie für eine solche Art der Harmonisierung diverse Bedingungen, deren Erfüllung einstweilen nicht absehbar ist.Die EU-Kommission wolle durch eine gemeinsame Einlagensicherung Auswirkungen wirtschaftlicher Schocks auf ein Land, die dessen nationale Einlagensicherung überfordern, besser im europäischen Zusammenhang auffangen können, konzediert sie. Derzeit seien jedoch “wesentliche Voraussetzungen” für eine europäische Einlagensicherung “noch nicht erfüllt”. Vielmehr seien vor Schaffung einer gemeinschaftlichen Einlagensicherung weitere Integrationsschritte in Europa notwendig. Als “eine entscheidende Voraussetzung” nennt die Bundesbank den Risikoabbau bei den Banken. Zu diesem könnte neben bereits beschlossenen Regularien “eine Abschaffung der bankaufsichtlichen Privilegierung von Forderungen gegenüber Staaten beitragen”, heißt es. Denn dies würde unterstützen, dass die wirtschaftliche Lage der Banken weniger von der Lage des jeweiligen Heimatlandes abhänge. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass bei Ausfall des Sitzlandes über die direkten Auswirkungen auf die nationalen Banken die wirtschaftlichen Folgen im Rahmen der europäischen Einlagensicherung vergemeinschaftet würden: “Letztendlich bestünde die Gefahr, dass die Einlagensicherung über diesen Ansteckungsweg indirekt für Staatsschulden anderer Länder einstehen müsste”, heißt es. Unter Regulierern besteht inzwischen Konsens, dass die aufsichtliche Privilegierung von Forderungen gegenüber Staaten beendet werden muss. Klar ist aber auch, dass dies dauern wird. Wie William Coen, Generalsekretär des Baseler Ausschusses, Ende Oktober erklärte, will das Gremium im kommenden Jahr Vorschläge zur Kapitalunterlegung solcher Forderungen zur Diskussion stellen. Bei Staatsanleihen gehe es aber nicht nur um Eigenkapital, sondern auch um “Großkreditgrenzen, Risikokonzentrationen und um die Frage, welche Konzentrationsbegrenzung angemessen ist”. Liquidität sei zudem ein wichtiger Faktor, ebenso die fiskalische Dimension. In Marktkreisen heißt es dazu, die Regierungen der EU-Staaten, welche ein Ende der Nullgewichtung von Staatsrisiken beschließen müssten, verspüren keine Eile, sich damit eines günstigen Absatzkanals für ihre Schuldverschreibungen zu berauben.Als einen weiteren “wesentlichen Punkt” führt die Bundesbank das Insolvenzrecht an. Regeln zur Insolvenz von Unternehmen oder Privatpersonen hätten “direkte Auswirkungen auf die Risikolage der Banken und die Lasten, die sie bei der Insolvenz der Kreditnehmer tragen müssen”, wird argumentiert. Über eine gemeinsame europäische Einlagensicherung ohne Erfüllung der Vorbedingungen könnten die Folgen von Insolvenzregeln, die den nationalen Privatsektor zulasten der kreditgebenden Banken begünstigen, “vergemeinschaftet werden”. Als ein Beispiel für eine entsprechende Begünstigung erwähnt die Bundesbank “Hindernisse für Kreditgeber, Zwangsvollstreckungen zeitnah durchzuführen”. Solche Regelungen hatten im Zuge der jüngsten Bankenkrise in Griechenland auf EU-Ebene für Verstimmung gesorgt. “Es sind noch deutliche Schritte notwendig, um Fehlanreizen und unerwünschten wirtschaftlichen Wirkungen vorzubeugen”, folgert die Bundesbank. “Solange diese Schritte nicht unternommen wurden, ist eine gemeinsame europäische Einlagensicherung abzulehnen.” Wichtig sei, “dass die richtige Schrittfolge gewahrt wird, das heißt, dass alle notwendigen Voraussetzungen vor Errichtung einer gemeinsamen Einlagensicherung erfüllt sind und der Stabilitätsanspruch nicht durch ambitionierte Zeitpläne für die Errichtung der gemeinsamen Einlagensicherung, die diesem Ziel entgegenstehen können, gefährdet wird”.