Bundesgericht begründet Auslieferung von Daten

UBS muss Details zu 40 000 Konten nennen

Bundesgericht begründet Auslieferung von Daten

Reuters Zürich – Das höchste Schweizer Gericht hat gestern das schriftliche Urteil in einem Präzedenzfall um die Auslieferung von Kundendaten an die französische Steuerbehörde veröffentlicht. Das Bundesgericht erläuterte darin die Beweggründe für den Entscheid vom 26. Juli 2019, Frankreich sensible Daten zu den Inhabern von rund 40 000 Schweizer Konten bei der UBS zukommen zu lassen, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden (Geschäftsnum. 2C-653/2018). Liste aus DeutschlandAusgangspunkt für den Rechtsstreit war eine Liste mit mehr als 45 000 Kontonummern, die deutsche Ermittler bei einer Hausdurchsuchung bei der UBS beschlagnahmt und anschließend an die französischen Behörden weitergeleitet hatten. Die Franzosen wollten daraufhin abklären, ob sich auf der Liste auch Steuerbetrüger befinden, und hatten die Schweizer Steuerbehörde daher um Amtshilfe gebeten: Sie wollten Informationen zu den Inhabern der Kontonummern in Erfahrung bringen – etwa Namen, Geburtsdaten und Kontostände. Die UBS hatte sich jedoch dagegen gesperrt: Die Bank ist der Meinung, das Gesuch der französischen Behörden sei nicht spezifisch genug gewesen, es handele sich um einen unrechtmäßigen “Fischzug”.Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Amtshilfeersuchen hinreichend konkrete Verdachtsmomente für ein steuerrechtswidriges Verhalten der Personen nennt.Nach Einschätzung von Rechtsexperten können nun auch andere Staaten mit ähnlichen Anliegen wie die Franzosen gegen Steuerflüchtlinge vorgehen. Das Bundesgericht nannte in dem Urteil die Kriterien für Amtshilfeersuchen, die die betroffenen Personen nicht namentlich identifizieren: Die Behörde müsse die betroffene Personengruppe detailliert beschreiben. Sie müsse zweitens begründen, weshalb diese Gruppe das Steuerrecht verletzt habe, und drittens aufzeigen, dass die geforderten Informationen zur Erfüllung der Steuerpflicht führen würden. Keine WeiterverwendungDas Bundesgericht machte auch klar, dass die Daten nicht gegen die UBS in dem milliardenschweren Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche verwendet werden dürfen. Es gebe keine Anzeichen, dass Frankreich die entsprechenden Zusicherungen verletzen werde. Ein Gericht in Paris hatte das Institut in erster Instanz zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Mrd. Euro verurteilt. UBS hatte das Urteil angefochten und stellt sich auf einen jahrelangen Rechtsstreit in Frankreich ein.