Bundesregierung bringt Sepa voran

Börsen-Zeitung, 26.4.2012 kb Frankfurt - Die Bundesregierung hat das Sepa-Begleitgesetz auf den Weg gebracht. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf soll die Umstellung der bisherigen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften auf die neuen...

Bundesregierung bringt Sepa voran

kb Frankfurt – Die Bundesregierung hat das Sepa-Begleitgesetz auf den Weg gebracht. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf soll die Umstellung der bisherigen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften auf die neuen Sepa-Verfahren erfolgen. Durch Sepa (Single Euro Payments Area) und eine am 31. März in Kraft getretene entsprechende europäische Verordnung soll der Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht werden. Nationale Überweisungs- und Lastschriftformate laufen demnach ab dem 1. Februar 2014 aus. Bargeldlose Zahlungen sollen dann nur noch im Sepa-Format möglich sein. Dabei tritt eine 22-stellige Iban-Nummer an die Stelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl. Allerdings nutzt Deutschland Übergangsbestimmungen der EU-Verordnung. Privatkunden können ihre Kontonummer und Bankleitzahl noch bis 1. Februar 2016 verwenden. Das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) im Handel kann ebenfalls bis dahin weitergeführt werden.