Bußgeldbescheid für Deutsche Bank

Börsen-Zeitung, 12.12.2018 lee Frankfurt - Weil sie bei inländischen Aktiengeschäften in meldepflichtiger Größenordnung die Frist verpasst hat, soll die Deutsche Bank ein Bußgeld von 1,1 Mill. Euro bezahlen. Die Bundesanstalt für...

Bußgeldbescheid für Deutsche Bank

lee Frankfurt – Weil sie bei inländischen Aktiengeschäften in meldepflichtiger Größenordnung die Frist verpasst hat, soll die Deutsche Bank ein Bußgeld von 1,1 Mill. Euro bezahlen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab am Dienstag auf ihrer Website bekannt, dass ein Verstoß gegen § 25a Abs.1 der alten Fassung des Wertpapierhandelsgesetzes vorgelegen habe. Darin ist geregelt, dass Aktionäre es den Emittenten und der BaFin innerhalb von vier Handelstagen melden müssen, wenn sie bestimmte Schwellen der Stimmrechtsanteile über- oder unterschreiten. Der Emittent hat dann drei Tage Zeit, die Veränderung der Stimmrechtsanteile zu veröffentlichen.Die Deutsche Bank kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Um welche Stimmrechte es ging, ließ die BaFin offen. Bei derartigen Verstößen kann die Behörde ein Bußgeld von bis zu 10 Mill. Euro oder 5 % des Jahresumsatzes verhängen.Erst vor wenigen Tagen hatte die BaFin Morgan Stanley wegen derselben Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von 2,4 Mill. Euro belegt. Die BaFin ist seit Ende November 2015 gesetzlich verpflichtet, diese Verstöße öffentlich zu machen.