BVR dringt auf stärkere Proportionalität
wf Berlin – Die Erleichterungen für kleine Kreditinstitute bei der Umsetzung des EU-Bankenpakets in deutsches Recht gehen der genossenschaftlichen Bankengruppe nicht weit genug. Ihr Verband BVR beklagt, dass die bisherige Freistellung von nichtbedeutenden Instituten bei der Identifizierung sogenannter Risikoträgern aufgegeben wird. Grade kleine Institute belaste dies in der täglichen Bankpraxis deutlich stärker, erklärte BVR-Vorstand Gerhard Hofmann zum Referentenentwurf des Risikoreduzierungsgesetzes in Berlin. Nachbesserung verlangt er auch bei der Eigenmittelzielkennziffer für kleine und nicht-komplexe Institute. Vor allem solle die Konsistenz der nationalen Regelungen zur Eigenmittelzielkennziffer zur Praxis der Europäischen Zentralbank (EZB) verbessert werden. Damit werde ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Bankenunion gewährleistet. Das Bundesfinanzministerium hatte am Mittwoch den Referentenentwurf des Risikoreduzierungsgesetzes zur Konsultation veröffentlicht (BZ vom 22.4.). Darin werden erstmals kleine und nicht-komplexe Institute mit der Abgrenzung auf 5 Mrd. Euro Bilanzsumme klar definiert. Der BVR begrüßt, dass der deutsche Gesetzgeber damit den Spielraum des EU-Rechts für die Proportionalität voll nutzt. Dies werde zur administrativen Entlastungen vieler Genossenschaftsbanken führen, so Hofmann. Gute Bankenregulierung in Europa solle mehr sinnvolle Differenzierungen erlauben als bisher.