CFD-Verbot gilt ab 1. August

Börsen-Zeitung, 6.6.2018 sts Frankfurt - Das Startdatum für das EU-weite Verbot bestimmter Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) und binärer Optionen steht fest. Wie die zuständige europäische Finanzmarktaufsicht ESMA in Paris...

CFD-Verbot gilt ab 1. August

sts Frankfurt – Das Startdatum für das EU-weite Verbot bestimmter Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) und binärer Optionen steht fest. Wie die zuständige europäische Finanzmarktaufsicht ESMA in Paris mitteilte, tritt die Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von bestimmten Differenzgeschäften an Kleinanleger am 1. August in Kraft, für binäre Optionen gelten die neuen Regeln bereits ab 2. Juli. Die Beschränkungen gelten ab dem Inkrafttreten – mittels der noch ausstehenden Veröffentlichung im EU-Amtsblatt – nur für drei Monate, können aber um weitere drei Monate verlängert werden. Außerdem hat die ESMA ein Level-III-Dokument mit Fragen und Antworten zu der Produktintervention veröffentlicht. Sie sollen einen einheitlichen Aufsichtsansatz in allen Mitgliedstaaten sicherstellen. Die ESMA hatte bereits im März Details vorgestellt, die über die Regeln in Deutschland hinausgehen.