Iran-Sanktionen

Clearstream darf Dividenden blockieren

Seit Jahren hält die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream Dividendenzahlungen für ein Beteiligungsunternehmen mit Verbindungen zum iranischen Regime zurück. Zu Recht, urteilt das EU-Gericht in Luxemburg.

Clearstream darf Dividenden blockieren

Dividenden-Blockade rechtens

EU-Gericht: Clearstream darf Auszahlungen wegen Iran-Sanktionen zurückhalten

rec Brüssel

Seit Jahren hält die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream Dividendenzahlungen für ein Beteiligungsunternehmen mit Verbindungen zum iranischen Regime zurück. Zu Recht, urteilt das EU-Gericht in Luxemburg. Der Fall spielt sich vor dem Hintergrund des gescheiterten Atomabkommens und darauffolgender US-Sanktionen ab.

Die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream darf im Zuge von US-Sanktionen gegen den Iran Dividenden in Millionenhöhe einbehalten. Das hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschieden. Geklagt hatte die IFIC Holding mit Sitz in Düsseldorf: ein Beteiligungsunternehmen mit Verbindungen zum iranischen Regime, das auf einer Sanktionsliste der US-Regierung steht.

Der Fall spielt sich vor dem Hintergrund des gescheiterten Atomabkommens mit dem Iran ab. 2018 kündigten die USA unter Präsident Donald Trump das Abkommen auf und verhängten neuerliche Wirtschaftssanktionen gegen das Land. Sie betreffen auch Unternehmen außerhalb der USA: Ihnen verbietet die Regierung in Washington ebenfalls Geschäfte mit Personen und Firmen, die sie einer Nähe zum iranischen Regime verdächtigt.

EU-Regelwerk mit Hintertür

Solche extraterritorialen Sanktionen der USA nahm die EU-Kommission nicht hin. Sie reaktivierte eine sogenannte Blocking-Verordnung aus dem Jahr 1996. Die verbietet es europäischen Unternehmen, die US-Sanktionen gegen den Iran umzusetzen. Es gibt allerdings eine Hintertür: Unternehmen können eine Erlaubnis in Brüssel beantragen, um den US-Sanktionen Folge zu leisten.

Einen solchen Antrag stellte Clearstream im November 2018. Die EU-Kommission stimmte zu. Über den Zentralverwahrer wickeln deutsche Unternehmen ihre Dividendenzahlungen ab. Mit der Genehmigung aus Brüssel stoppte Clearstream die Auszahlungen an die IFIC Holding. Seit Februar 2020 wehrt sich die IFIC Holding gegen das Embargo vor Gericht. Der Fall landete schließlich vor dem EU-Gericht in Luxemburg, das die Klage nun abgeschmettert hat.

Es geht um Dividenden in Höhe von 4,1 Mill. Euro zuzüglich Zinsen. Das geht aus dem Geschäftsbericht der Deutschen Börse für das Jahr 2020 hervor. 2021 und 2022 haben sich Dividendenzahlungen in ähnlicher Höhe angehäuft. Auch sie sind mit Plazet aus Brüssel bei Clearstream gesperrt – den Luxemburger Richtern zufolge zu Recht.

Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die IFIC Holding „Beteiligungen an verschiedenen deutschen Unternehmen“ hält, die namentlich nicht aufgeführt werden. Über die IFIC Holding ist wenig bekannt. Ihre Anteile würden mittelbar vom iranischen Staat gehalten, heißt es in den Einlassungen des EU-Gerichts. Das deckt sich mit Medienberichten, wonach es sich um einen verlängerten Arm des Teheraner Regimes für strategische Beteiligungen im Ausland handelt. Clearstream habe das Urteil „positiv zur Kenntnis genommen“, sagte eine Unternehmenssprecherin. Die Anwälte der IFIC Holding reagierten zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

Milliardenfall in der Schwebe

Ungleich höhere Summen stehen für Clearstream und somit für den Mutterkonzern Deutsche Börse in anderen, schwebenden Verfahren rund um Sanktionen gegen den Iran auf dem Spiel. Dabei geht es um Vermögenswerte der iranischen Zentralbank in Höhe von 1,7 Mrd. Dollar, die Clearstream aufgrund von Sanktionen blockiert. Ein US-Gericht hat im März Ansprüche von Gläubigern des Iran gestärkt.

Wertberichtigt Seite 2
BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.