Immobilienkredite

Commerzbank kassiert Niederlage vor BGH

Im Rechtsstreit um hohe Kosten für Bankkunden bei vorzeitigem Ausstieg aus einem Immobilienkredit hat die Commerzbank eine weitere Niederlage kassiert.

Commerzbank kassiert Niederlage vor BGH

dpa-afx Frankfurt/Karlsruhe

– Im Rechtsstreit um hohe Kosten für Bankkunden bei vorzeitigem Ausstieg aus einem Immobilienkredit hat die Commerzbank eine weitere Niederlage kassiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Nichtzulassungsbeschwerde des Instituts gegen ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) aus dem Juli 2020 zurück (Az.: XI ZR 320/20). „Der BGH schließt sich damit faktisch der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main an und hält eine weitere Klärung der Sache für unnötig“, sagte Rechtsanwalt Marko Huth von der Berliner Kanzlei Gansel, die das OLG-Urteil gegen die Commerzbank erstritten hat. Damit sehen die Anwälte die Position von Darlehensnehmern gestärkt. Nach Ansicht von Verbraucherschützern verlangen viele Banken zu viel Geld von Kunden für den Ausstieg aus einer Haus­finanzierung.

Die Commerzbank wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Nach der OLG-Entscheidung im vergangenen Sommer hatte sie mitgeteilt: „Vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an die Darstellung der Berechnungsmethode für Vorfälligkeitsentschädigungen, wonach lediglich die Benennung der wesentlichen Parameter in groben Zügen erforderlich ist, kann die Ansicht des OLG Frankfurt unseres Erachtens nicht überzeugen.“ Das OLG Frankfurt war zu der Auffassung gelangt, dass die Ausführungen der Commerzbank zur Berechnung der Entschädigung in dem strittigen Darlehensvertrag „nicht den gesetzlichen Anforderungen“ genügen. Die Angaben müssten „klar, prägnant, verständlich und genau“ sein. Das Fazit des OLG als zweite Instanz in diesem Verfahren: „Die Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte ohne Rechtsgrund. Eine Zahlungsverpflichtung bestand nicht.“ (Az.: 17 U 810/19)

In dem Fall sollte der Kreditnehmer für die Ablösung von zwei Darlehen mehr als 21500 Euro an die Commerzbank zahlen. Mit einer solchen Entschädigung sichern sich Banken, vereinfacht gesagt, einen Ausgleich dafür, dass ihnen im Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Kreditvertrages Zinsen entgehen.