Covered-Bond-Markt stellt seine Solidität unter Beweis

Sichere und wertstabile Anlageform - Nord/LB wird Luxemburger Lettres de Gage intensiver nutzen

Covered-Bond-Markt stellt seine Solidität unter Beweis

Covered Bonds dürften eine der wichtigsten Refinanzierungsquellen der Zukunft werden, stellten sie doch in der Finanzmarktkrise ihre Qualität unter Beweis. So konnten sich auch Banken aus den Euro-Peripheriestaaten über diese Assetklasse refinanzieren – zuweilen sogar günstiger als die Heimatstaaten der Emittenten. Folgerichtig setzen wir als Emittent auch auf den Covered-Bond-Markt in Luxemburg. Im Frühjahr wurde eine erste Lettres-de-Gage-Benchmark-Emission begeben, und eine zweite soll in diesem Jahr noch folgen. In Luxemburg emittierte Lettres de Gage sind komplementärer Bestandteil des Funding des Nord/LB Konzerns und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Refinanzierung des Kerngeschäftes der Nord/LB Gruppe. Hohes AnsehenMichael Schulz, Leiter Fixed Income Research der Nord/LB, sieht den Covered Bond nicht als ein auf Europa begrenztes Refinanzierungs- und Anlageinstrument. Sein hohes Ansehen wird ihm zufolge von einem breiten politischen Willen in Krisenzeiten und den weitestgehend auf dem neuesten Stand gehaltenen gesetzlichen Standards unterstützt. Auch wenn die Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich seien, stehe generell das Vertrauen der Investoren in das Produkt “Covered Bond” im Fokus. Gewachsene InvestorenbasisSeit der Lehman-Pleite gilt eine stabile Investorenbasis als Fundament für eine jederzeitige Kapitalmarktfähigkeit. Vor allem in Krisenzeiten wird deutlich, wie wichtig etablierte Strukturen und damit eine gewachsene Investorenbasis sind. Der Covered-Bond-Markt hat dies in den einzelnen Jurisdiktionen stets unter Beweis gestellt, was Markteintritte neuer Emittenten und Länder bewirkte. Der Covered-Bond-Markt zählt heute mehr als 30 Länder und 312 aktive Emittenten mit 422 Covered-Bond-Programmen. Die wichtigste Währung ist mit einem Anteil von rund 65 % der Euro.Der Luxemburger Covered-Bond-Markt erfuhr mit den wieder aufgenommenen Emissionsaktivitäten durch das Vorgängerinstitut der Nord/LB Covered Bond Bank eine Wiederbelebung, am Gesamtmarkt zählt das Land, gemessen am Volumen, jedoch zu den Leichtgewichten. Bei der Nutzung der möglichen Covered-Bond-Gattungen ist ein großer Unterschied erkennbar. Während Gesetze in einzelnen Ländern lediglich Hypothekenforderungen als Sicherheiten zulassen, bieten andere Länder – wie beispielsweise Deutschland, Österreich und Luxemburg – mehrere Deckungsvarianten. Weitaus internationalerAuch wenn sich das luxemburgische Gesetz von 1997 sehr stark nach dem deutschen Hypothekenbankgesetz ausrichtete und somit einen relativ strikten gesetzlichen Rahmen für die Aktivität der Pfandbriefbanken schaffte, war es doch von Anfang an weitaus internationaler ausgerichtet als das deutsche Pfandbriefgesetz, gibt Janine Biver, Avocat à la Cour bei Linklaters LLP, zu bedenken. Das erklärte Ziel des luxemburgischen Pfandbriefgesetzes sei, den in Luxemburg ansässigen Banken neue Aktivitätsbereiche zu eröffnen, ohne jedoch die Rechtssicherheit von Pfandbriefen aufs Spiel zu setzen. Einer der Pfeiler dieser Rechtssicherheit sei das in Luxemburg geltende Spezialbankprinzip, das Pfandbriefbanken als Hauptgeschäft nur genau definierte Aktivitäten erlaubt.Anfangs gab es nur zwei Kategorien von luxemburgischen Lettres de Gage:- Hypothécaires (Hypothekenpfandbriefe), welche durch Hypotheken und andere dingliche Rechte auf Immobilien besichert sind.- Publiques (öffentliche Pfandbriefe), welche als Deckungsstock Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand haben. Anleihen können durch Darlehen an Institutionen öffentlichen Rechts in der EU und in der OECD besichert werden.Durch ein Änderungsgesetz kamen noch Nicht-OECD-Staaten dazu, die über ein hohes Credit Rating verfügen.- Mobilières (Mobiliarpfandbriefe), welche besichert sind durch Darlehen, die ihrerseits besichert sind durch dingliche Sicherheiten auf zum Beispiel Flugzeuge und Schiffe.- Mutuelles (Genossenschaftspfandbriefe), welche besichert sind durch Schuldverschreibungen von Kreditinstituten in Haftungsverbünden.Pfandbriefbanken unterliegen der speziellen Aufsicht durch die CSSF, welche die Aktivitäten der Bank und auch die einzelnen Deckungsstöcke zusammen mit dem Treuhänder überwacht. Der Treuhänder (Réviseur spécial agréé) wird von der CSSF benannt undübt seine Funktionen unabhängig aus. Die Qualität der die Pfandbriefe besichernden Deckungsmasse sowie ein sogenannter Mindestpuffer sind laut Björn Ebert, Partner bei PwC Luxembourg, maßgeblich für die Sicherheit der Assetklasse. Dem Gesetz zufolge beträgt dieser Mindestpuffer bekanntlich 2 %. Die zur Verfügung stehende Deckungsmasse muss also jederzeit mindestens 102 % der Nominal- sowie Marktwerte der emittierten Pfandbriefe des Instituts betragen. Die Qualität der Deckungsmasse wird über strikte Zulassungskriterien für die Aufnahme von Forderungen in den Deckungsstock sichergestellt. Für öffentliche Pfandbriefe dürfen nur Forderungen aufgenommen werden, die von öffentlich-rechtlichen Unternehmen emittiert beziehungsweise besichert sind. Im Rahmen des Deckungsstockmanagements ist sicherzustellen, dass die im Deckungsstock generierten Zinserträge die Zinsaufwendungen der ausstehenden Pfandbriefe übersteigen. Zur Minimierung des Zinsänderungsrisikos ist der Einsatz von Derivaten zulässig.Die Pfandbriefbank hat entsprechende Kontrollen einzuführen, die durch spezielle Deckungsstockmanagementsysteme sichergestellt werden. So werden die gesetzlichen Limite täglich überwacht. Dem Treuhänder wird dabei eine besondere Stellung zuteil. Dieser ist von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde CSSF auf Vorschlag der Pfandbriefbank zu bestellen und darf, um die Unabhängigkeit zu wahren, nicht gleichzeitig Abschlussprüfer der Bank sein. Zudem hat der Treuhänder darauf zu achten, dass die Deckungswerte ordnungsgemäß begründet und im Deckungsregister eingetragen sind. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Deckungswerte fällt jedoch nicht in das Aufgabenspektrum eines Treuhänders. Dies obliegt im Rahmen der originären Jahresabschlussprüfung dem Abschlussprüfer der Pfandbriefbank.Neben der CSSF war auch die ABBL, die Luxemburger Bankenvereinigung, bei der Ausarbeitung des “Lettres de Gage”-Gesetzes in den neunziger Jahren als auch bei allen Anpassungen beteiligt. Von Anfang an ging es der Luxemburger Bankenvereinigung um ein transparentes und sicheres Produkt mit maximalem Investorenschutz. Der ABBL war es wichtig, den Wünschen der “Lettres de Gage”-Banken im Produkt- beziehungsweise Angebotsbereich entgegenzukommen. Revitalisierung angestrebtDie Besonderheiten der Luxemburger “Lettres de Gage” sieht Serge de Cillia, Chief Executive Officer der Luxemburger Bankenvereinigung ABBL, darin, dass diese einerseits auf einer sehr alten Basis des deutschen Pfandbriefrechts fußen, andererseits verschiedene, flexible und marktspezifische Möglichkeiten bieten, die nach deutschem Pfandbriefrecht nicht möglich sind. Heute unterstützt die ABBL die Bemühungen der Bankengemeinschaft, den Luxemburger Pfandbriefmarkt zu revitalisieren. Sicher und transparentDer Covered-Bond-Markt hat seine Solidität unter Beweis gestellt. Covered Bonds bieten Investoren eine sichere und wertstabile Anlageform, die die Bedürfnisse der Anleger nach Sicherheit (doppelte Sicherheit durch Emittenten als auch Deckungsmasse) und Transparenz in hohem Maße erfüllt. Das regulatorische Umfeld trägt überdies dazu bei, dass Covered Bonds mit besten Ratings auch zukünftig von Versicherern und Banken stark nachgefragt werden. Aufgrund der guten Produktqualität und Komplementarität zum Kerngeschäft unserer Gruppe werden wir Luxemburger Lettres de Gage als Emittent noch intensiver nutzen.—Christian Veit CEO der Nord/LB Luxembourg Covered Bond Bank—Thorsten Schmidt Deputy CEO der Nord/LB Luxembourg Covered Bond Bank