Bundesfinanzhof

Cum-ex-Geschäfte mit Dividendentiteln illegal

Der Bundesfinanzhof hält Cum-ex-Geschäfte mit Dividendentiteln auch steuerrechtlich für unzulässig. Das höchste deutsche Steuergericht wies in dem lange erwarteten Urteil die Revision eines US-Pensionsfonds zurück, der sich als Teil eines...

Cum-ex-Geschäfte mit Dividendentiteln illegal

Reuters München

Der Bundesfinanzhof hält Cum-ex-Geschäfte mit Dividendentiteln auch steuerrechtlich für unzulässig. Das höchste deutsche Steuergericht wies in dem lange erwarteten Urteil die Revision eines US-Pensionsfonds zurück, der sich als Teil eines Händler-Netzwerks an den umstrittenen Geschäften beteiligt hatte und sich vom Bundesamt für Steuern die fällige Kapitalertragsteuer rückerstatten lassen wollte. Ausländische Anleger sind von der Steuer befreit.

Der Bundesfinanzhof entschied in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil aber, der Fonds sei bei den Transaktionen nie wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien geworden – was die Voraussetzung für eine Steuererstattung wäre (Az. IR 22/20). Denn das Stimmrecht und das Recht auf eine Dividende lagen zum Stichtag weiterhin beim Verkäufer der Aktien.

Der Bundesgerichtshof hatte Cum-ex-Transaktionen in einer anderen Konstellation, bei einem Leerverkauf, als strafbare Steuerhinterziehung bewertet.

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