Rechtsstreit der West-LB-Nachfolger

Cum-ex-Last bleibt bei Portigon

Vier Jahre hatten sich die WestLB-Nachfolgerin Portigon und die Bad Bank der untergegangenen Landesbank um horrende Cum-ex-Altlasten juristisch gestritten. Jetzt ist der Konflikt endgültig entschieden.

Cum-ex-Last bleibt bei Portigon

Milliardenschwere Cum-ex-Last bleibt bei Portigon

ak Köln

Im Streit um die Steuerverbindlichkeiten aus Cum-ex-Geschäften unter den Nachfolgegesellschaften der untergegangenen WestLB hat sich die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gegen Portigon durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Portigon zurückgewiesen. Die Bank hatte Steuerschulden von über 1 Mrd. Euro aus Cum-ex-Geschäften in den Nullerjahren auf die EAA abwälzen wollen. Nach zunächst einem Sieg vor dem Landgericht Frankfurt im September 2021 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt dem Ansinnen in zweiter Instanz im Dezember 2022 einen Riegel vorgeschoben. Mit dem Beschluss des BGH (Az. II ZR 89/23), sich nicht mit dem Fall zu beschäftigen, ist das Urteil des OLG jetzt rechtskräftig. „Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für die EAA das größte Einzelrisiko abgewendet“, zeigte sich Christian Doppstadt, Mitglied des Vorstands der EAA, sehr zufrieden. Linklaters hatte die Bad Bank beraten.

Portigon hatte in den vergangenen Jahren umfangreiche Rückstellungen für die Cum-ex-Verpflichtungen gebildet und auch Steuerschulden bereits beglichen. Dafür war 2021 auch eine Kapitalerhöhung notwendig gewesen. Der Rechtsstreit mit der EAA hatte sich über vier Jahre hingezogen.

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