Landgericht Frankfurt

Cum-ex: Milde für frühere Maple-Manager gefordert

Im Cum-ex-Prozess gegen die früheren Maple-Manager hofft der geständige Wertpapierhändler auf eine Bewährungsstrafe. Die Verteidigung seines früheren Kollegen stellt dessen soziales Engagement heraus.

Cum-ex: Milde für frühere Maple-Manager gefordert

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Im Cum-ex-Strafprozess gegen vier frühere Manager der insolventen Maple Bank hat die Verteidigung des einstigen Leiters des europäischen Handelsgeschäfts Paul H. eine mil­dere Strafe gefordert. Sofern die 24.  Strafkammer des Landgerichts Frankfurt den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt folgt, wären die beantragten fünf Jahre und neun Monate die bislang längste verhängte Freiheitsstrafe – nicht nur in diesem Prozess, sondern auch im gesamten Cum-ex-Komplex. Außerdem fordern sie eine Vermögenseinziehung in Höhe von rund 2,1 Mill. Euro.

Den Managern des Wertpapierhandelshauses wird schwere Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Die Anklage wirft den früheren Managern und Wertpapierhändlern vor, rund um den Dividendenstichtag abgesprochene Kreisgeschäfte mit Dax-Werten getätigt zu haben, um inhaltlich falsche Steuerbescheinigungen zu produzieren und diese zwecks Erstattung beim Finanzamt Frankfurt einzureichen. Auf diese Weise habe sich das Institut für die Veranlagungsjahre 2006 bis 2015 auf Kosten der Staatskasse um insgesamt 366,6 Mill. Euro bereichert (Az.: 5/24 KLs 17/19).

Der ehemalige Bankchef Wolfgang Schuck soll nach dem Willen der An­klage mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten be­straft werden. Beantragt ist zudem die Einziehung von 5,5 Mill. Euro. Seine Verteidigung fordert mit Blick auf die angeschlagene Gesundheit ihres Mandanten, einen Teil der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln. Einen konkreten Antrag hatte die Strafrechtlerin Barbara Li­vonius in dem bereits vor drei Wo­chen gehaltenen Plädoyer nicht gestellt.

Absprachen zugegeben

Auch der Verteidiger von Paul H. quantifizierte die von ihm geforderte Strafmilderung nicht. Er widersprach aber der Darstellung der Generalstaatsanwaltschaft, dass sein Mandant nicht geständig sei und daher keinen Beitrag zur Aufklärung geleistet habe während der Ermittlung und der seit anderthalb Jahren währenden Hauptverhandlung. Der US-Amerikaner habe während des Verfahrens eingeräumt, dass er es für möglich gehalten habe, dass im Rahmen der Cum-ex-Geschäfte auch Leerverkäufe getätigt wurden. Auch habe er zugegeben, dass er selbst Absprachen mit der als Gegenpartei fungierenden britischen Maple-Tochter MSUK getroffen habe.

Der Verteidiger appellierte aber auch an die Kammer, das gesellschaftliche Engagement des Bankers zu berücksichtigen. Paul H., Nachkomme deutschstämmiger Juden, die in den 1930er Jahren in die USA migrierten, unterstütze nicht nur gemeinnützige Vereine mit zum Teil hohen Geldspenden, sondern engagiere sich auch ehrenamtlich als Trainer im Sportverein und bei einer Initiative, die sich für die Integration von Zugewanderten einsetze. Zudem hatte er keine seiner Auslandsreisen genutzt, sich dem Prozess und einer drohenden Freiheitsstrafe zu entziehen, obwohl ihm mehrere Auslandsaufenthalte dazu Gelegenheit geboten hätten.

Zuvor hatte sich der Verteidiger des geständigen Wertpapierhändlers Andreas H., Professor Alfred Dierlamm, dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft angeschlossen, die eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für ihren Mandanten gefordert hatte. Er stellte heraus, dass die Anklage die von seinem Mandanten geleistete Aufklärungsarbeit als „zentral“ bewertet habe. „Während die anderen Angeklagten noch versucht haben, die Transaktionen zu verschleiern, hat der Angeklagte klipp und klar gesagt, dass alle Beteiligten wussten, dass der Profit aus den Cum-ex-Geschäften einzig und allein aus den unrechtmäßig erstatteten Steuern stammt“, ergänzte er. Mit Blick auf die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einziehung plädierte Dierlamms Kollegin Elena-Sabella Meier dafür, sich bei der Berechnung auf die Netto- statt auf die Bruttoeinkünfte zu stützen.

Keine Kronzeugenregelung

Da es bei Steuerstraftaten keine gesetzliche Kronzeugenregelung gibt, ist es keineswegs gesetzt, dass Andreas H. den Gerichtssaal als freier Mann verlassen wird. Jedoch waren bereits im ersten Cum-ex-Prozess am Landgericht Bonn zwei angeklagte Händler mit Bewährungsstrafen davongekommen, weil sie den Ermittlern halfen, die komplexen Geschäfte zu verstehen. Und das, obwohl bei Steuerdelikten in Höhe von mehr als 1 Mill. Euro Bewährungsstrafen nach geltender Rechtsprechung unüblich sind.

Wie aus dem vor Gericht verlesenen Vergleichsvertrag des geständigen Wertpapierhändlers mit dem Insolvenzverwalter der Maple Bank, Michael Frege, hervorgeht, erhielten die Mitglieder der Geschäftsführung und leitende Angestellte der Maple Bank im Zusammenhang mit den Cum-ex-Geschäften Boni und Er­folgsbeteiligungen in Höhe von insgesamt rund 451 Mill. Euro. Andreas H. erhielt demnach rund 55,1 Mill. Euro der mit den Cum-ex-Geschäften erzielten Beträge, von denen er sich verpflichtete, 1,35 Mill. Euro in die Insolvenzmasse zu zahlen. Der Banker verfügte als leitender Angestellter über Prokura, gehörte aber nicht der Geschäftsführung der Maple Bank an.

Die Verteidigung von Frank L., einem in der Hierarchie der Bank niedriger angesiedelten Händler, forderte einen Freispruch. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Außerdem sollen 1,5 Mill. Euro eingezogen werden. Die Verhandlung wird am 7.  November mit den Schlussworten der Angeklagten fortgesetzt. Wann das Urteil verkündet wird, steht noch nicht fest.

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